Maschine vs. Mensch: das europäische Patentamt (EPA) versagt einer Maschine mit künstlicher Intelligenz den Erfinderstatus
Das EPA hat die Patentanmeldungen EP 18 275 163 und EP 18 275 174 zurückgewiesen, weil der genannte Erfinder kein Mensch, wie es das Europäische Patentübereinkommen verlangt, sondern eine KI-Maschine sei.
Die Bildmarke für den «Rubik’s Cube» ist nicht eu-markenschutzfähig
Obschon die Bildmarke für den sog. «Rubik’s Cube» nicht auch den für die Anwendung dieses Objekts benötigten inneren Drehmechanismus zeigt, hält das Gericht die entscheidenden Elemente als gegeben, welche einen Markenausschluss wegen Darstellung der technischen Wirkung des Produkts durch das Zeichen rechtfertigen.
Nach US-recht stellt die Darstellung von Picasso-Werken durch «The Picasso Projekt» im Verhältnis zum Zervos Katalog ein «fair use» dar
In der Übernahme von fotografischen Kopien aus dem sog. Zervos Katalog durch «The Picasso Project» liegt keine Urheberrechtsverletzung nach amerikanischem Recht; denn «The Picasso Project» wendet sich an Bibliotheken, akademische Institutionen, Kunstsammler und Auktionshäuser, weshalb hier ein «fair use» vorliegt.
Der Markenschutz findet eine Grenze bei der Verwendung eines Zeichens im Bereich künstlerischer Gestaltungen durch Dritte
Die künstlerische Freiheit stellt einen Aspekt des Rechts des Künstlers auf freie Meinungsäusserung i.S. der EMRK dar. Dabei darf das künstlerische Werk im Zusammenhang mit einer geschützten Marke jedoch nicht darauf abzielen, die Marke oder deren Inhaber selber zu schädigen.
Auch die spezifisch gestaltete Oberfläche von Schminkpuder in einer Dose kann als Copyright geschützt werden
Die durch Aldi kopierten spezifischen Oberflächengestaltungen von Schminkpuder in seiner Dose sowie der Dose selber betreffen schützenswerte kreative intellektuelle Elemente der Design-Urheber, weshalb Aldi durch das Kopieren eine Copyright-Verletzung beging. Daran ändert betr. Puder nichts, dass seine ursprüngliche Oberfläche beim Gebrauch verschwindet.
Mercedes Benz durfte ein (zugelassenes) Graffiti in der Stadt Detroit für Werbezwecke verwenden
Die Mercedes Benz USA verwendete eine Werbefotografie mit einem ihrer Autos vor einem Graffiti in der Stadt Detroit, ohne die Rechte des Autors dieses Graffitis zu verletzen.
Das nationale Familienrecht setzt sich nicht ohne weiteres gegen den durch die EU angestrebten Schutz der Urheberrechte durch
Der Inhaber eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, kann sich nicht einfach dadurch der Haftung entziehen, dass er eines seiner Familienmitglieder nennt, welches Zugang zum gleichen Internetanschluss hatte.
Die Internet-Publikation von durch ein Museum veröffentlichten Werkaufnahmen eines ihrer Mitarbeiter ohne Zustimmung des Museums verletzt Urheberrechte des Museums
Liess ein Museum durch einen seiner Mitarbeiter Fotos von (auch gemeinfreien) Werken erstellen, welche es im Rahmen einer Publikation verwendete, verletzt ein Dritter Urheberrechte des Museums, wenn er solche Fotos einscannte und sie ohne Erlaubnis im Internet öffentlich zugänglich machte.
Die Marke «SO’BiOétic (fig.)» ist infolge Verwechslungsgefahr sowie z.T. schädlicher Wirkung für die Widerspruchsmarken nicht schutzfähig
Die betroffenen Zeichen sind sich im Lichte einer Gesamtbeurteilung in schädlicher Weise ähnlich. Auch besteht hinsichtlich einiger beanspruchter Produkte die Gefahr, dass die angefochtene Marke das erhebliche Renommee der Widerspruchsmarken beeinträchtigt.
Der EUGH kritisiert den fehlenden Nachweis der Verkehrsdurchsetzung für sämtliche Mitgliedstaaten, in denen die betroffene Marke keine originäre Unterscheidungskraft besass
Der EUGH bestätigt die Auffassung des Gerichts der Europäischen Union, wonach es nicht ausreicht, wenn der Nachweis der Verkehrsdurchsetzung, soweit keine originäre Unterscheidungskraft gegeben ist, nicht mit Wirkung für jeden einzelnen Mitgliedstaat erbracht wird.