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Die Klage auf Urheberrechtsverletzung durch eine gekürzte und besonders brutal dargestellte Szene aus einem Originalwerk dringt nicht durch

Die Klage auf Urheberrechtsverletzung durch eine gekürzte und besonders brutal dargestellte Szene aus einem Originalwerk dringt nicht durch

Rechtsprechung
Urheberrecht

Die Klage auf Urheberrechtsverletzung durch eine gekürzte und besonders brutal dargestellte Szene aus einem Originalwerk dringt nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Herr J.M. (Kläger) wirft den drei US-Gesellschaften Narcos Productions LLC, Gaumont International Television LLC sowie Regent Music Corp. (nachfolgend Beklagte) unter Bezugnahme auf das durch ihn komponierte Werk «Ballade pour Adeline» vor, bei der Synchronisation einer Ermordungs-Szene in der Serie «Narcos-Mexico» seine Urheber-Persönlichkeitsrechte («droits moraux») verletzt zu haben im Sinne von mangelndem Respekt gegenüber dem Werk und seinem Urheber («respect de l’oeuvre et parternité»), indem sie das Werk zerstückelt (Dauer der Originalszene 2’38’’ gegenüber synchronisierter Szene von nur 1’43’’) und die Szene extrem brutal gestalteten hätten, obschon sein Originalwerk romantischer Natur sei. Weiter machte er auch eine Verletzung seines Rechts auf Namensnennung geltend. Aufgrund dieser Rechtsverletzungen stünden ihm Entschädigungen von 1 Mio EUR für die Missachtung des Werks («respect de l’oeuvre»), 500'000 EUR für die Missachtung des Namensnennungsrechts («droit à la paternité») und 500'000 EUR als Schmerzensgeld-Anspruch («préjudice moral») zu. 

Gutheissung der Klage betr. Namensnennung, im Übrigen Abweisung...

iusNet IP 23.10.2023

 

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