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Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 475 827 B1

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 475 827 B1

Rechtsprechung
Patentrecht

Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des schweizerischen Teils des europäischen Patents EP 2 475 827 B1

I. Ausgangslage

Das Patent beschlägt eine Vorrichtung zur Verstärkung von Betonbauten,  wobei die Vorrichtung mit Bauelementen, die zusätzlich zur ursprünglich berechneten Armierung eingesetzt sind, geschwächte Zonen überbrückt. Die geschwächten Zonen entstehen durch Einbauten, wie beispielsweise  Leitungen für Wasser, Abwasser, Lüftung, Elektro oder Kommunikation  (Abs. [0001]–[0003]) (Punkt 21). 

  1. Am 14. August 2018 reichte die Klägerin Klage auf Feststellung der Nichtigkeit des Streitpatents ein. 
  2. Mit Klageantwort vom 23. Oktober 2018 beantragten die Beklagten Abweisung der Klage unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Klägerin.
  3. Am 11. Februar 2019 erfolgte die Replik und am 28. März 2019 erfolgte die  Duplik, womit die Beklagten ihr Rechtsbegehren dahingehend änderten, dass eventualiter der Patentanspruch 1 des Patents EP 2475827 B1 mit Wirkung für die Schweiz im Sinn von Beilage […] zu präzisieren sei. 
  4. Am 8. Mai 2019 wurden die Parteien zur Hauptverhandlung auf den 18. November 2019 vorgeladen. 
  5. Mit Eingabe vom 9. Mai 2019 reichte die Klägerin die
  6. ...
iusNet IP 29.06.2020

 

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