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«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

Rechtsprechung
Markenrecht

«Bimbo QSR» erweist sich mit Bezug auf die beanspruchten Produkte (Lebensmittel und deren Vermarktung) als rassistisch und damit sittenwidrig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 11. Dezember 2018 notifizierte die OMPI zu Handen des IGE eine durch die mexikanische Grupo Bimbo S.A.B. de C.V. beantragte Schutzausdehnung für die Marke «Bimbo QSR» mit Beanspruchung diverser Lebensmittel und deren Vermarktung. Am 30. November 2018 erliess das IGE eine provisorische Schutzverweigerung, weil das Zeichen in deutscher Sprache für Menschen mit dunkler Hautfarbe stark abwertend und rassistisch wirke. Schliesslich bestätigte das IGE seine Auffassung mit Verfügung vom 27. Juli 2023. Gegen diesen Entscheid erhob die Grupo Bimbo S.A.B. de C.V. am 15. September 2023 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

Vorbemerkung: Das Urteil betrifft auch die Themen des rechtlichen Gehörs (E. 2.1 – 2.3) sowie der Gleichbehandlung (E. 7.1 – 8.3) und der Eigentumsgarantie (E. 9), welche jedoch – da primär nur in den Grundsätzen abgehandelt – unten nicht aufgegriffen werden.

II.   Erwägungen unter dem Aspekt der Sittenwidrigkeit (Auszug / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

1. Grundsätzliches:

a) Gemäss Art. 6quinquies Bst. B Ziff. 3 PVÜ i.V....

IusNet IP 25.06.2024

 

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