Die Wort-/Bildmarke «Einstein … Kaffee» ist nicht zulässig, weil die streitigen Produkte sich nicht auf echten Kaffee beziehen
Die Wort-/Bildmarke «Einstein … Kaffee» ist nicht zulässig, weil die streitigen Produkte sich nicht auf echten Kaffee beziehen
Die Wort-/Bildmarke «Einstein … Kaffee» ist nicht zulässig, weil die streitigen Produkte sich nicht auf echten Kaffee beziehen
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 1. Dezember 2023 stellte die EinStein Kaffee Marketing GmbH den Antrag auf Registrierung des Zeichens
als Unionsmarke für diverse Produkte, darunter u.a. Tee, Kakao und künstlichen Kaffee der Klasse 30, alkoholische Getränke auf Teebasis der Klasse 33 sowie Vertriebsdienstleistungen betr. u.a. Tee, Kakao und Kaffeezusatzstoffe der Klasse 35. Mit Verfügung vom 11. Juni 2024 wies das EUIPO den Antrag bezüglich der oben erwähnten Produkte ab, im Wesentlichen mit der Begründung, das Zeichen wirke aufgrund des Elements «Kaffee» für diese Waren und Dienstleistungen täuschend. Gegen diesen Entscheid erhob die EinStein Kaffee Marketing GmbH am 8. August 2024 Beschwerde beim EUIPO.
Abweisung der Beschwerde
Vorbemerkung: Der Entscheid enthält auch Passagen zur Gleichbehandlung sowie betreffend die Prüfungsrichtlinien des EUIPO. Diese Themen werden nicht behandelt, da entweder allgemeiner Natur oder spezifisch auf die EU zugeschnitten...
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