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Das «Daumen hoch» Motiv mit Ziegenbock am Handgelenk reichte für das BVGer nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zur Facebook «Like-Button»-Marke zu begründen.

Das «Daumen hoch» Motiv mit Ziegenbock am Handgelenk reichte für das BVGer nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zur Facebook «Like-Button»-Marke zu begründen.

Kommentierung
Markenrecht

Das «Daumen hoch» Motiv mit Ziegenbock am Handgelenk reichte für das BVGer nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zur Facebook «Like-Button»-Marke zu begründen.

I. Ausgangslage

Der US-amerikanische Internetkonzern Meta Platforms Inc., zu dem etwa die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram gehören (Beschwerdeführerin), hat gestützt auf ihre Schweizer Marke Nr. 631716 – Like (fig.), die u.a. Dienstleistungen im Bereich Bekanntschaft- und Partnervermittlung sowie Online-Social-Networking in Klasse 45 beanspruchte

(CH Nr. 631716)

vor dem IGE am 13. Juli 2023 Widerspruch erhoben, und zwar gegen die Schweizer Marke Nr. 795892 – (fig.) mit Wirkung für Klasse 45. Die jüngere Marke gehört einer Einzelperson mit Domizil im Kanton Waadt (Beschwerdegegner), beansprucht u.a. die Vermittlung von sozialen Kontakten, Netzwerk- und Dating-Diensten sowie Dating-Dienste in Klasse 45 und hat folgende Abbildung zum Gegenstand:

(CH Nr. 795892)

Das übereinstimmende Element der Vergleichszeichen bestand demnach im «Daumen hoch» Motiv, wobei die Widerspruchsmarke den textlichen Zusatz «Like» und die angefochtene Marke neben der blauen Farbe das bildliche Element eines Ziegenbocks aufwies.

Ungeachtet dessen, dass der Beschwerdegegner vor IGE keine Stellungnahme einreichte, wies das IGE den Widerspruch am 18. Januar 2024 vollständig ab. Die sich gegenüberstehenden Dienstleistungen in Klasse 45 seien zwar gleich bzw. hochgradig gleichartig, doch reiche die bildliche Ähnlichkeit im kennzeichnungsschwachen Motiv einer zur Faust geballten Hand mit nach oben gerichtetem Daumen nicht aus, um eine Verwechslungsgefahr zu begründen.

Gegen diese IGE-Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 19. Februar 2024 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer), das die Beschwerde am 25. Juni 2024 allerdings abwies und damit den Entscheid der...

iusNet IP 19.12.2024

 

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