Dem Wasserrinnen-Profil von Canalones Castilla fehlt die nötige Eigenart
Dem Wasserrinnen-Profil von Canalones Castilla fehlt die nötige Eigenart
Dem Wasserrinnen-Profil von Canalones Castilla fehlt die nötige Eigenart
I. Ausgangslage (zusammengefasst)
Am 24. Juli 2020 stellte die spanische Canalones Novokanal SL beim EUIPO einen Antrag auf Nichtigerklärung des folgenden Designs
der spanischen Canalones Castilla SL mit Bezug auf Rohre für die Ableitung von Wasser; Rinnen («tubes pour le déversement des eaux; goulottes»). Dabei stützte sich die Klägerin auf ein eigenes, bereits öffentlich zugängig gemachtes Design mit folgendem Erscheinungsbild:
Mit Entscheid vom 5. April 2022 wies die dritte Beschwerdekammer des EUIPO einen Rekurs gegen die durch das EUIPO verfügte Gutheissung der Nichtigkeitsklage ab, im Wesentlichen mit der Begründung, dem angefochtenen Design fehle im Vergleich zum älteren Design die nötige Eigenart, dies insbesondere angesichts der grossen Gestaltungsfreiheit im Bereich der fraglichen Produkte.
Abweisung der Beschwerde
Originalsprache französisch...
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