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Eigenart

Feuerring – Ein Holzfeuergrill als Werk der angewandten Kunst

Kommentierung
Urheberrecht
Im zur Publikation vorgesehenen Entscheid 4A_472/2021; 4A_482/2021 hat sich das BGer mit den Fragen der Werkqualität und des Schutzumfangs eines Holzfeuergrills wie auch der Gebrauchspriorität und der Abgrenzung zwischen Urheberrechtsschutz und Designschutz befasst. Mit diesem Entscheid liegt eine weitere höchstrichterliche Entscheidung betreffend einen Gebrauchsgegenstand vor, wodurch die Rechtsprechung in diesem Bereich präzisiert wird. Alle Unsicherheiten in der rechtlichen Behandlung von Werken der angewandten Kunst dürften damit allerdings nicht gebannt sein.
Brigitte Bieler
iusNet IP 12.10.2022

Teilweiser Verstoss gegen Urheberrecht an Grillgeräten «Feuerring» durch Konkurrenzprodukte

Rechtsprechung
Urheberrecht
Designrecht
Das BGer bestätigt die Argumentation der Vorinstanz (vgl. dazu iusNet IP 14.12.2021, HG HOR 2019.16/fr/MD v. 3.8.2021) in urheberrechtlicher Hinsicht vollumfänglich. Als Gebrauchsgegenstand geniesst der Feuerring zwar infolge wenig ausnützbaren Gestaltungsspielraums nur einen engen urheberrechtlichen Schutzbereich. Dennoch liegt mit Blick auf einen Teil der fraglichen Konkurrenzprodukte mangels ausreichender Unterschiede eine Urheberrechtsverletzung vor.
iusNet IP 18.08.2022