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Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

Rechtsprechung
Patentrecht

Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

I. Ausgangslage (zusammengefasst)

Am 17. Oktober 2019 beantragte  Stephen L. Thaler, USA, beim Deutschen Patent- und Markenamt ein Patent mit folgendem Ausführungsbeispiel

für einen Lebensmittel- oder Getränkebehälter. Dabei erwähnte Herr Thaler auf dem amtlichen Formular als Erfinderbenennung «DBAUS – Die Erfindung wurde selbständig durch eine künstliche Intelligenz erzeugt». Das Patentamt wies diesen Antrag zurück mit der Begründung, nur eine natürliche Person könne als Erfinder benannt werden. Nach vorgängigen Verfahren vor dem deutschen Patentgericht, in welchen sich dieses der oben erwähnten Auffassung angeschlossen hatte, gelangte der Fall vor den Bundesgerichtshof. In diesem Verfahren wurden auch drei Eventualanträge gestellt: Im ersten wurde geltend gemacht, der Patentantrag bedürfe keiner Erfinderbenennung. Gemäss dem zweiten sollte die Erfinderbenennung wie folgt lauten: «Die vorliegende Erfindung wurde von einer künstlichen Intelligenz namens DABUS geschaffen». Der dritte Eventualantrag nannte als Erfinder: «...

Produkte von DABUS als küstlicher Intelligenz sind nicht patentfähig

 

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