Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle - Ergänzungen zu den «Common Regulations Under the 1999 Act of the Hague Agreement»
Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle - Ergänzungen zu den «Common Regulations Under the 1999 Act of the Hague Agreement»
Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster und Modelle - Ergänzungen zu den «Common Regulations Under the 1999 Act of the Hague Agreement»
Die Informationsnotiz Nr. 2/2023 betrifft Ergänzungen zu den Art. 21 («Chapter 4 / Changes and Corrections / Rule 21 / Recording of a Change») sowie Art. 26 («Chapter 6 / Publication / Rule 26 / Publication») der «Common Regulations Under the 1999 Act and the 1960 Act of the Hague Agreement».
Die Neuerungen bezwecken eine möglichst aktuelle Information im «International Designs Bulletin» mit Bezug auf Stellvertretungsfunktionen (Bestellung eines Vertreters, seine Löschung sowie Namens- und Adressänderungen) gegenüber dem «International Bureau» im Zusammenhang mit Register-Anmeldungen oder im Anschluss an bereits erfolgte Registrierungen.
Die Informationsnotiz enthält zwei Beilagen, welche in «Annex I» den Wortlaut der betroffenen Bestimmungen wiedergeben und in «Annex II» eine Tabelle zu den Neuerungen liefern.
Diese Neuerungen treten am 1. April 2023 in Kraft.
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