Die Anmeldung einer Marke muss so erfolgen, dass Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes klar und eindeutig bestimmt sind. Wenn Angaben zum Verhältnis zwischen zwei Farben so ausfallen, dass zahlreiche unterschiedliche Kombinationen möglich sind, ist dieses Erfordernis nicht erfüllt. Die grafische Darstellung von zwei oder mehr abstrakt und konturlos beanspruchten Farben müsste systematisch so angeordnet sein, dass eine vorher festgelegte und beständige Verbindung entsteht.