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«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

Rechtsprechung
Markenrecht

«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

I. Ausgangslage

Am 12. Januar 2017 notifizierte die OMPI eine Schutzausdehnung der für die Lidl Stiftung + Co. KG (nachfolgend auch Bf) international registrierten, Waren der Klassen 14, 18 sowie 25 beanspruchenden Marke IR 1'328'088 «esmara see you IN PARIS (fig.)» mit folgendem Aussehen:

Mit Verfügung vom 18. März 2019 verweigerte das IGE den beantragten Schutz, im Wesentlichen mit der Begründung, die Marke enthalte eine Herkunftsangabe und sei daher mangels von der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmekonstellation irreführend. Gegen diesen Entscheid erhob die Lidl Stiftung + Co. KG am 2. Mai 2019 Beschwerde beim BVGer.

Abweisung der Beschwerde

II. Erwägungen zum Thema Gemeingut

1. Grundsätzliches:

a) Es besteht inhaltliche Übereinstimmung zwischen Art. 6quinquies Bst. B Ziff. 3 PVÜ und Art. 2 Bst. c MSchG. (E. 2.3 a.E.)

b) Gemäss Art.2 Bst. c MSchG gilt für irreführende Zeichen ein absoluter Ausschlussgrund. (E. 3.1 erster Satz)

c) Irreführend sind u.a. Zeichen, welche (ausschliesslich oder...

iusNet IP 01.12.2019

 

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