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Irreführende Zeichen / Täuschungsgefahr

«esmara see you IN PARIS (fig.)» ist für nicht aus Paris stammende Produkte eine irreführende Herkunftsangabe

Rechtsprechung
Markenrecht
Ungeachtet der weiteren Bestandteile «esmara» sowie «see you in» genügt die Erwähnung von Paris allein – mithin ohne besonderen Einfluss durch die symbolische Darstellung des Eiffelturms –, um das Zeichen für nicht aus Paris stammende Waren als irreführende direkte Herkunftsangabe zu qualifizieren. Insbes. ändert daran auch der Slogan «see you in» (als behauptete secondary meaning) nichts; denn dadurch wird die Aufmerksamkeit noch verstärkt auf «Paris» gelenkt.
iusNet IP 01.12.2019

Das Zeichen „HAMILTON“ ist als Marke eintragungsfähig

Rechtsprechung
Das Zeichen „HAMILTON“ ist für die geltend gemachten Klassen als Name oder Fantasiebezeichnung zu qualifizieren; denn die gleichnamigen Städte sind in der Schweiz bzw. bei den betroffenen massgebenden Verkehrskreisen weitgehend unbekannt. Entsprechend fehlt es bei der Marke „HAMILTON“ an einer schädlichen Herkunftsangabe (bzw. der Erweckung einer Herkunftsangabe) und damit auch an einem Freihaltebedürfnis. Die nötige Unterscheidungskraft ist gegeben.
iusNet IGR 19.08.2018