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Einheitliches Patentgericht EU

Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Gesetzgebung
Patentrecht
Das Zustimmungsgesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist nichtig. Es bewirkt der Sache nach eine materielle Verfassungsänderung, ist aber vom deutschen Bundestag nicht mit der hierfür erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen worden. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist damit vorerst gestoppt.
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