Rechtsprechung Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch IR «JUVEDERM» setzt sich gegen CH «JUVEDERM» wegen Nichtgebrauchs nur teilweise durch IR «JUVEDERM» setzt sich gegen CH «JUVEDERM» wegen Nichtgebrauchs nur teilweise durch Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs Kommentierung Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren
Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte Die Einrede des Nichtgebrauchs der Marke «Puma (fig.)» setzt sich durch, weil die Markeninhaberin den Markengebrauch nicht hinreichend belegte
Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf Die Widerspruchsmarke «CREMOLAN» weist bei Publikum mit erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad keine schädliche Zeichenähnlichkeit mit «XEROLAN» auf
Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch
IR «JUVEDERM» setzt sich gegen CH «JUVEDERM» wegen Nichtgebrauchs nur teilweise durch IR «JUVEDERM» setzt sich gegen CH «JUVEDERM» wegen Nichtgebrauchs nur teilweise durch
Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs
Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren