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Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Fachbeitrag

Relevanz einer unwahrscheinlicheren Benutzungsart bei der Überwindung fehlender Unterscheidungskraft

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vorliegenden Urteil mit der Relevanz von weniger wahrscheinlichen Verwendungsarten einer Marke im Rahmen der Prüfung von deren Unterscheidungskraft auseinanderzusetzen. Er hat dabei seine bisherige Rechtsprechung, gemäss welcher es auf die wahrscheinlichste Benutzungweise ankommt, weiter nuanciert. Mit der vorliegenden Entscheidung bezeichnet der EuGH auch praktisch bedeutsame und naheliegende Benutzungsformen in der jeweiligen Branche als bei der Prüfung der Unterscheidungskraft massgeblich.
sic! 4/2021

EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Fachbeitrag

EuGH: Keine besonderen Voraussetzungen für den Urheberrechtsschutz von Werken der angewandten Kunst

Seit der Infopaq-Entscheidung von 20091 war absehbar, dass der EuGH im Werkbegriff, wie er den Urheberrechtsrichtlinien der EU zugrunde liegt, einen autonomen Begriff des Unionsrechts erkennt, der in allen Mitgliedstaaten einheitlich auszu­legen ist. Seither hat der EuGH die Konturen dieses vollharmonisierten Werkbegriffs – unter Einbezug der damit zusammenhängenden quali­tativen Schutzvoraussetzungen – in einer Reihe von Entscheidungen ­näher umrissen. Mit vorliegendem Urteil stellt er nun klar, dass die dabei entwickelten Kriterien – und keine zusätzlichen – auch für Werke der angewandten Kunst gelten. Die ­Situation in der EU entspricht damit im Grundsatz jener, die das Schweizer BGer jüngst in seiner Barhocker-Entscheidung skizziert hat.
sic! 3/2020

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Fachbeitrag

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Der Europäische Gerichtshof hat ­entschieden, dass für die Verwendung von auch nur sehr kurzen Samples grundsätzlich die Zustimmung des Produzenten vorliegen muss. Ausnahmen existieren in zwei Fällen: (i.) Das Sample wird verändert und so in die neue Aufnahme eingebaut, dass es beim Hören nicht mehr erkennbar ist, oder (ii.) der Produzent bzw. Schöpfer der neuen Aufnahme tritt mit Verwendung des Samples als Zitat in eine «geistige Auseinandersetzung» mit dem ursprünglichen Musikstück.
sic! 12/2019

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Fachbeitrag

Filesharing über Familienanschlüsse: Keine Haftungsbefreiung für Familienmitglieder

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hatte sich im vor­liegenden Urteil mit der Haftung für Schutzrechtsverletzungen auseinanderzusetzen, welche über einen Internetanschluss begangen wurden, den mehrere Familienmitglieder nutzen. Die Anschlussinhaber berufen sich in solchen Fällen zuweilen auf das Grundrecht auf Schutz von Ehe und Familie, um präzisen Auskunftspflichten zu entgehen. Dem steht die europarechtlich vorgegebene effektive Durchsetzung von Ansprüchen der Rechteinhaber entgegen, welche auf eine Identifikation des eigentlichen Täters angewiesen sind.
sic! 9/2019

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Fachbeitrag

EuGH: Fotografie auf Website verletzt Recht der öffentlichen Wiedergabe

Das Einstellen einer Fotografie auf einer Website ist eine öffentliche Wiedergabe und setzt deshalb die Zustimmung des Urheberrechtsinhabers voraus. Dies selbst dann, wenn die Fotografie zuvor mit dessen Zustimmung und ohne Downloadschutz auf einer anderen Website zugänglich gemacht worden ist. Eine Selbstverständlichkeit – sollte man meinen. Die Art und Weise, wie der EuGH den Tatbestand der öffentlichen Wiedergabe in jüngerer Vergangenheit umrissen hatte, hat den BGH aber bewogen, diesen Sachverhalt den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung vorzulegen. Nach einer gerafften Darstellung der bisherigen EuGH-Rechtsprechung zur öffentlichen Wiedergabe (I.) folgt eine Zusammenfassung des Sachverhalts und der wichtigsten Aussagen des hier vorgestellten «Renckhoff»-Urteils (II.). Abschliessend wird aufgezeigt, wie der Fall nach schweizerischem Recht zu entscheiden wäre (III.).
sic! 7-8/2019

Alles Käse oder was? Der Heks’nkaas-Entscheid des EuGH

Fachbeitrag

Alles Käse oder was? Der Heks’nkaas-Entscheid des EuGH

Der Geschmack von Käse geniesst keinen Urheberrechtsschutz. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in seinem «Heks’nkaas»-Entscheid vom 13. November 2018 (C-310/171) entschieden. Die auf den ersten Blick banal anmutende Frage – kann der Geschmack eines Lebensmittels ein urheberrechtlich geschütztes Werk sein, steht es auf einer Stufe mit ­Mozarts 40. Sinfonie oder mit Martin Suters «Small World»? – ist dabei nicht nur für die Lebensmittelindustrie von grosser Bedeutung. Mit dem Entscheid hat der EuGH zugleich wohl auch die Weichen für die Frage nach der Werkqualität und damit Schutzfähigkeit von weiteren Sinneseindrücken – beispielsweise Gerüchen und insbesondere also den Rezepturen von Parfüms – gestellt.
sic! 5/2019

EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

Fachbeitrag

EuGH: Unzulässiger Import von Gabelstaplern mit entfernten Originalmarken

Der Gerichtshof hat im berichteten Urteil entschieden, dass die Entfernung von Marken an Gabelstaplern, die im Anschluss mit neuen Zeichen des Importeurs ausgestattet und in den EWR eingeführt werden sollen, markenverletzend ist. Der Berichterstatter nimmt ausgehend von den Erwägungen des eher erstaunlichen Entscheids des höchsten europäischen Gerichts eine Auslegeordnung vor, ob Schnittpunkte zum Schweizer Markenrecht ausgemacht werden können, und kommt zum Schluss, dass dem neusten Wurf aus Luxemburg wenig Erbauliches abgewonnen werden kann.
sic! 02/2019

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Fachbeitrag

Marktabgrenzung und Off-Label-Anwendung von Arzneimitteln

Im Pharmabereich umfasst ein ­sachlich relevanter Markt regel­mässig alle Arzneimittel, die für eine bestimmte medizinische Behandlung zugelassen sind. Der so definierte Produktmarkt kann zusätzlich Arzneimittel umfassen, deren Zulassung eine solche Behandlung nicht vor­sehen, die aber dennoch zu diesem Zweck eingesetzt werden (sog. ­Off-Label-Anwendung). Wurde die Rechtmässigkeit einer Off-Label-­Anwendung von der zuständigen Heilmittelbehörde geprüft, so ist ihr Prüfergebnis von den Wettbewerbsbehörden zu berücksichtigen und dessen Auswirkung auf die Angebots- und Nachfragestruktur zu ermitteln. Wettbewerbsbeschränkungen in­ Lizenzverträgen sind nur zulässig, wenn sie den Charakter einer ob­jektiv notwendigen Beschränkung ­haben. Der Umstand, dass der Hauptzweck einer Lizenzvereinbarung ohne die Abrede nur schwerer durchführbar oder weniger rentabel wäre, genügt nicht, um eine Beschränkung als objektiv notwendig und die ­Abrede als zulässig rechtfertigen zu können.
sic! 1/2019

EuGH: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zitatrecht in internationalen Designrechtskonflikten

Fachbeitrag

EuGH: Zuständigkeit, anwendbares Recht und Zitatrecht in internationalen Designrechtskonflikten

EuGH-Entscheide zum Designrecht sind rar und wecken nur schon deshalb das Interesse des Fachpublikums. Das gilt umso mehr, wenn darin – wie vorliegend – Rechtsfragen thematisiert werden, die auch für andere Gemeinschaftsschutzrechte von Bedeutung sind. Davon zeugt auch, dass die vom EuGH formulierten Grundsätze zur Bestimmung des anwendbaren Rechts bei der Verletzung von Gemeinschaftsschutzrechten nur rund einen Monat später vom BGH aufgegriffen und hinsichtlich der eurointernationalen Zuständigkeit in einer Unionsmarkensache weiterentwickelt wurden. Im Kern geht es dabei um die – bislang umstrittene – einheitliche Bestimmung des anwendbaren Rechts und des Deliktsgerichtsstands bei der Verletzung von Gemeinschaftsschutzrechten. Die mit den Urteilen einhergehende Rechtsentwicklung kann einerseits als Stärkung des sich aus Gemeinschaftsschutzrechten ergebenden Rechtsschutzes gewertet werden (weil sämtliche Ansprüche nach demselben anwendbaren Recht beurteilt werden), andererseits aber auch als Schwächung (weil der Deliktsgerichtsstand de facto weitgehend abgeschafft wird). Neben diesen internationalprivatrechtlichen Fragestellungen beantwortet der EuGH im hier vorgestellten Urteil auch eine interessante Frage des materiellen Gemeinschaftsgeschmacksmusterrechts. Er stellt klar, dass das Geschmacksmusterrecht nicht verletzt, wer eine designrechtlich geschützte Ware abbildet, um auf die Kompatibilität seines Angebots mit ebendieser Ware hinzuweisen.
sic! 6/2018

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

Fachbeitrag

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

Der EuGH hat im vorgestellten Fall den Verkauf eines Medienabspielgeräts als urheberrechtlich unzulässig erklärt. Das macht stutzig. Ausschlaggebend war, dass im Gerät Internetlinks vorinstalliert waren, die den Nutzer auf urheberrechtlich unzulässig verfügbar gemachte Quellen verwiesen. Aufgrund dieser Links stellt der in der Vergangenheit immer zulässig gewesene Verkauf eine Nutzungshandlung und damit, bei Fehlen der Zustimmung des Rechteinhabers, eine Urheberrechtsverletzung dar. Es stellt sich die Frage, was in der EU die Voraussetzungen sind, damit ein Geräteverkauf eine urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt, und ob dies für die Schweiz gleich zu beurteilen ist.
sic! 11/2017

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