iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Fachbeitraege > Ändert die Gegenwart die Vergangenheit –anmerkungen Zum Eugh Entscheid Sachen

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»

Fachbeitrag

Ändert die Gegenwart die Vergangenheit? –Anmerkungen zum EuGH-Entscheid in Sachen «Filmspeler»


Mathis Berger *

Der EuGH hat im vorgestellten Fall den Verkauf eines Medienabspielgeräts als urheberrechtlich unzulässig erklärt. Das macht stutzig. Ausschlaggebend war, dass im Gerät Internetlinks vorinstalliert waren, die den Nutzer auf urheberrechtlich unzulässig verfügbar gemachte Quellen verwiesen. Aufgrund dieser Links stellt der in der Vergangenheit immer zulässig gewesene Verkauf eine Nutzungshandlung und damit, bei Fehlen der Zustimmung des Rechteinhabers, eine Urheberrechtsverletzung dar. Es stellt sich die Frage, was in der EU die Voraussetzungen sind, damit ein Geräteverkauf eine urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt, und ob dies für die Schweiz gleich zu beurteilen ist.

Dans cette décision, la Cour de justice européenne a considéré la vente d’un lecteur de médias comme contraire au droit d’auteur. C’est intrigant. Était déterminant le fait que des liens internet avaient été préinstallés sur l’appareil, lesquels menaient l’utilisateur vers des sources qui violaient le droit d’auteur. En raison de ces liens, la vente qui, par le passé, avait toujours été autorisée, a été...

sic! 11/2017

 

Der komplette Artikel mit sämtlichen Details steht exklusiv iusNet Abonnenten zur Verfügung.