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Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

I. Ausgangslage (zusammengefasst / teilweise mit wörtlicher Wiedergabe)

Am 19. März 2021 wurde für die SYSMeta IT sàrl, Lausanne, die Bildmarke CH 767’057

unter Beanspruchung von Produkten der Klasse 9 (u.a. Wiedergabe von Ton sowie Computer und Zubehör) sowie der Klasse 41 (u.a. Erziehung, Unterhaltung sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten) im Swissreg publiziert. Gegen dieses Zeichen erhob die us-amerikanische Apple Inc. am 25. Oktober 2021 Widerspruch gestützt auf ihre beiden Marken

IR 1'378'087 «Apfel (fig.)» (Widerspruchsmarke 1) mit folgender Darstellung

und Beanspruchung von Produkten der Klasse 9 (u.a. Computer, kabellose Übertragung von Ton und Bild) sowie

CH 502'206 «Apfel (fig.)» (Widerspruchsmarke 2) mit identischer Darstellung wie die Widerspruchsmarke 1 und Beanspruchung u.a. von Produkten der Klasse 9 (z.B. Computer, Apparate für die Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton, Bild...

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