iusNet Intellectual Property

Gleichbehandlung

Das BVGer taxiert das Zeichen ‘Butterfly’ als schutzunfähigen Hinweis auf ein übliches Ausstattungsmerkmal für bestimmte Produkte

Éclairages
Markenrecht
Während die Beschwerde des japanischen Tischtennis-Labels mit der Wortmarke ‘Butterfly’ für Rucksäcke und Koffer (Kl. 18), Trinkflaschen (Kl. 21) sowie Handtücher (Kl. 24) erfolgreich war, bestätigte das BVGer die Schutzverweigerung für Kleider, Kopfbedeckungen und Schuhe (Kl. 25), Gepäck, Taschen und Brieftaschen (Kl. 18) sowie für Spielwaren und Spiele (Kl. 28).
Fabio Versolatto
iusNet IP 27.06.2022

«Butterfly» ist für nicht freihaltebedürftige Waren (z.B. Koffer) schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Mit Bezug auf z.B. Koffer, Trinkflaschen oder Handtücher ist «Butterfly» schutzfähig, weil nicht freihaltebedürftig und (offenbar) sinngemäss auch mangels beschreibenden Charakters. Demgegenüber besteht ein Freihaltebedürfnis z.B. für Bekleidung, Schuhe, Gepäck oder Spielwaren.
iusNet IP 24.04.2022

Für die mit Lotterieveranstaltungen zusammenhängenden Produkte ist das Zeichen «EUROJACKPOT (fig.)» nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Die streitige Marke ist - mit Ausnahme der ganz allgemein genannten Organisation kultureller Anlässe – für die streitigen Produkte (Bereich von Lotterien etc.) klar beschreibender Natur und daher dem Gemeingut zuzuschreiben. Daran ändern auch die grafischen Gestaltungselemente nichts, zumal sie nur schwach prägend wirken.
iusNet IP 26.04.2020

«DIGILINE» erweist sich bezüglich der beanspruchten Produkte als beschreibend und somit nicht eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht
«DIGILINE» weist im Zusammenhang mit den beanspruchten Produkten – als Kombination von «digi» und «line» – auf ein Sortiment bzw. eine Produktelinie hin, weshalb das Zeichen nicht eintragungsfähig ist.
iusNet IP 09.04.2020

Das Zeichen «PALACE» ist bezüglich in Luxushotels oft angebotener Waren nicht schutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
«Palace» bedeutet im französisch-sprachigen Umfeld «grosses Luxushotel». Soweit in solchen Hotels üblicherweise Waren angeboten werden, erweist sich deren Beanspruchung durch das Zeichen «PALACE» als beschreibend und damit dem Gemeingut zugehörend.
iusNet IP 18.02.2020

«REVELATION» erweist sich für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht als markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «REVELATION» zählt zum Gemeingut, da es für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen durch die massgebenden Verkehrskreise als anpreisend verstanden wird.
iusNet IP 24.08.2019

Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» ist für die beanspruchten Waren nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «GÖTEBORGS RAPÉ» wird durch die bezüglich Schnupftabak bzw. Schnupfpulver auch als spezialisierte Fachgeschäfte angesprochenen Verkehrskreise i.S. einer Herkunftsbezeichnung verstanden; zudem ist das Zeichen irreführend, weil die beanspruchten Produkte nicht aus dieser Stadt stammen.
iusNet IP 22.04.2019

Das Zeichen «AutonoMe» ist für die betroffenen medizinischen Instrumente direkt beschreibend und daher nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «AutonoMe» ist für die beanspruchten Waren nicht schutzfähig, weil es im Zusammenhang mit den beanspruchten Waren durch die massgebenden Verkehrskreise in seinem Sinngehalt als beschreibend bzw. ohne die verlangte Unterscheidungskraft verstanden wird und auch ein relatives Freihaltebedürfnis für den Begriff «autonom» besteht.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht markenschutzfähig, weil als beschreibend dem Gemeingut zuzurechnen

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «REVELATION» ist für die beanspruchten Waren und Dienstleistungen nicht schutzfähig, weil es im Zusammenhang mit diesen Produkten durch die massgebenden Verkehrskreise als beschreibend verstanden wird.
iusNet IP 31.03.2018

Das Zeichen «hype. (fig.)» ist für die beanspruchten Produkte der Klassen 18, 25 sowie teilweise der Klasse 35 nicht markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Dem Zeichen «hype. (fig.)» ist mit Blick auf die durch das IGE beanstandeten Produkte die Schutzwürdigkeit abzusprechen, da es in diesem Zusammenhang anpreisend und beschreibend wirkt, ohne dass die grafische Gestaltung hier korrigierend einzugreifen vermag.
iusNet IP 31.03.2018

Pages