iusNet Intellectual Property

Gleichbehandlung

Das Zeichen «LOCKIT» ist für Utensilien, die nicht verschliessbar sind, genügend unterscheidungskräftig und damit markenschutzfähig

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «LOCKIT» wird durch die massgebenden Verkehrskreise ohne weiteres als Aufforderung zum Verschliessen der durch die Marke beanspruchten verschliessbaren Waren verstanden und ist daher insoweit Gemeingut. Soweit das Zeichen aber Waren betrifft, die gar nicht verschliessbar sind, ist die nötige Unterscheidungskraft für den Markenschutz gegeben.
iusNet IP 28.2.2019

Das Zeichen „SHOE PASSION“ gehört in den Bereich des Gemeingutes

Jurisprudence
Markenrecht

(B-7509/2016 v. 7.5.2018)

Mangels der nötigen Unterscheidungskraft ist die Marke „SHOE PASSION“ hinsichtlich der geltend gemachten Klassen dem Bereich des Gemeingutes zuzuordnen. Die geltend gemachte Gleichbehandlung mit älteren Marken dringt mangels relevanter Vergleichbarkeit nicht durch.
iusNet IGR 30.09.2018

Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ ist dem Bereich des Gemeinguts zuzuweisen

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen „YOUNG GLOBAL LEADERS“ wird durch das massgebende Publikum als Hinweis auf die angebotenen Produkte und/oder deren Anbieter verstanden, der trotz Formulierung in englischer Sprache ohne weiteres verständlich ist. Trotz einer Vielzahl herangezogener Vergleichsmarken ist kein Anspruch auf Gleichbehandlung im Unrecht gegeben.
iusNet IGR 23.08.2018

Keine Eintragungsfähigkeit einer internationalen Registrierung mangels ausreichender Unterscheidungskraft des Zeichens

Jurisprudence
Markenrecht
Die internationale Registrierung IR 1169244 „fig.“ (emballage) ist mangels ausreichender Unterscheidungskraft nicht im schweizerischen Markenregister einzutragen.
iusNet IGR 26.06.2018

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