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«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht

«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig

Das BGer bestätigt, dass die angebotenen Dienstleistungen markenrechtlich aus der Schweiz stammen, weshalb das Zeichen selbst bei der Annahme, es enthalte einen Herkunftshinweis, nach der Definition in Art. 49 Abs. 1 MSchG zutreffend, damit im Sinne von Art. 2 lit. c sowie Art. 47 Abs. 3 MSchG zulässig und deshalb im Markenregister einzutragen wäre.
iusNet IP 29.03.2021

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

Jurisprudence
Urheberrecht

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind im Ursprungsland USA nicht mittels Urheberrechts geschützt, weil sie zwar designorientierte Elemente enthalten, jedoch primär als Gebrauchsgegenstände betrachtet werden. Dies führt gemäss «Berner Übereinkunft zum Schutz von Weken der Literatur und Kunst» dazu, dass auch Frankreich einen urheberrechtlichen Schutz verweigern muss.
iusNet IP 22.02.2021

«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

Jurisprudence
Markenrecht

«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig

Die Doppeldeutigkeit der Aussage des Zeichens es ist wie Milch aber für Menschen gedacht und die damit verbundene Anspielung, dass Milch nicht für Menschen gedacht sei, provoziert einen Denkvorgang, welcher ausreichende Unterscheidungskraft i.S. eines Hinweises der betroffenen Produkte bewirkt.
iusNet IP 22.02.2021

Das Zeichen «HALLOUMI» für Käse setzt sich gegen «BBQLOUMI (fig.)» – z.T. ebenfalls für Käse – nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

Das Zeichen «HALLOUMI» für Käse setzt sich gegen «BBQLOUMI (fig.)» – z.T. ebenfalls für Käse – nicht durch

Das EUG verneint eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Zeichenähnlichkeit, weil die massgebenden Verkehrskreise bezüglich Herkunft der Produkte nicht irregeführt werden, dies zumal die Konsumenten die Widerspruchsmarke selber vordergründig auf ihr eigenes beanspruchtes Produkt – den Käse namens halloumi – beziehen.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «ECOWATER CHC» setzt sich gegen das Zeichen «ECOAQUA» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «ECOWATER CHC» setzt sich gegen das Zeichen «ECOAQUA» nicht durch

Zwar bestehen grosse Ähnlichkeiten bezüglich der Zeichen sowie ihrer beanspruchten Produkte und haben erstere zumindest stark allusive Wirkung. Dennoch wird eine Verwechslungsgefahr verneint angesichts des Elements «CHC» in der Widerspruchsmarke, von deren schwacher Unterscheidungskraft und einer erhöhten Aufmerksamkeit seitens des Publikums.
iusNet IP 22.02.2021

Die Widerspruchsmarke «pasta ZARA (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «ZARA» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

Die Widerspruchsmarke «pasta ZARA (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «ZARA» nicht durch

Die Widerspruchsmarke setzt sich gegen das jüngere Zeichen im Bereich der streitigen Waren nicht durch, weil die Produkteähnlichkeit verneint wird. Entsprechend erübrigt sich die Prüfung weiterer Kriterien einer Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 22.02.2021

Der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen riskiert Einziehung und Tragung von Verfahrenskosten

Jurisprudence
Markenrecht

Der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen riskiert Einziehung und Tragung von Verfahrenskosten

Wer mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen versehene Waren in die Schweiz importiert, muss die Einziehung der Produkte gewärtigen aufgrund des Vorwurfs, er habe widerrechtlich gehandelt. Selbst wenn er strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, können ihm Verfahrenskosten auferlegt werden mit der Begründung, sein Verhalten sei in zivilrechtlichem Sinne schuldhaft gewesen.
iusNet IP 22.02.2021

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Jurisprudence
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter

Analog zur markenrechtlichen Beurteilung bestätigt das BGer auch einen lauterkeitsrechtlichen Missbrauch mittels jüngerer Zeichen mit dem Element «luminarte» im Vergleich zu älteren Zeichen mit dem Element «lumimart».
iusNet IP 22.02.2021

Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen

Jurisprudence
Markenrecht

Die Art. 53 MSchG sowie Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sind auch anwendbar auf Markenanmeldungen

Die Klagen auf Verwendungsverbot nach Art. 55 Abs. 1 lit. a MSchG sowie die Klage auf Zeichenübertragung nach Art. 53 MSchG sind bereits im Anmeldestadium, d.h. vor der tatsächlichen Eintragung des rechtsverletzenden Zeichens möglich.
iusNet IP 22.02.2021

«Lumimart (fig.)» setzt sich gegen «Luminarte» in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch

Jurisprudence
Markenrecht

«Lumimart (fig.)» setzt sich gegen «Luminarte» in Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren durch

Das BGer bestätigt den Unterlassungs- sowie Nichtigkeitsanspruch bezüglich der älteren Marke «Lumimart (fig.)» im Verhältnis zu «Luminarte» angesichts Produkte- sowie Zeichenähnlichkeit und dank entsprechender Werbebemühungen trotz beschreibenden Charakters erhöhter Kennzeichnungskraft des älteren Zeichens.
iusNet IP 14.02.2021

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