iusNet Intellectual Property

«AI Brain» wirkt für die streitigen Produkte beschreibend und ist insoweit Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Das Zeichen «AI Brain» erweist sich mit Blick auf die durch das IGE nicht zugelassenen Produkte als beschreibend bzw. dem Gemeingut zugehörig und damit nicht eintragungsfähig. Es liegt kein Grenzfall vor, welcher für eine Eintragung im Zweifelsfall spräche. Eine Verkehrsdurchsetzung wurde nicht geltend gemacht.
iusNet IP 25.06.2023

Die Apple-Icons u.a. für Tablets und Podcast-Applikationen bleiben Gemeingut

Jurisprudence
Markenrecht
Das BGer bestätigt den Entscheid des BVGer hinsichtlich der Produkte, welche im angefochtenen Entscheid nicht akzeptiert worden waren. Dabei steht im Vordergrund, dass die fraglichen Zeichen auf Seite der – leicht erhöht aufmerksamen – Verkehrskreise ohne besonderen Denk- oder Phantasieaufwand direkt beschreibend wirken.
iusNet IP 25.06.2023

Bei gleichartigen Waren und geringer Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise setzt sich «Capri-Sun» im Widerspruchsverfahren gegen «Prisun» nicht durch

Éclairages
Markenrecht
Bei Übereinstimmung der Zeichen in sechs von acht Buchstaben besteht zwischen «Capri-Sun» und «Prisun» lediglich eine weit entfernte Zeichenähnlichkeit, wobei trotz Gleichartigkeit der Waren und geringer Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise keine Verwechslungsgefahr besteht.
Lucas Aebersold
iusNet IP 16.05.2023

Drei «Simba»-Marken setzen sich gegen «BIMBA TOYS (fig.)» nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht

T-129-22

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-129/22 v. 21.12.2022

Das jüngere Zeichen schafft im Vergleich zur der Widerspruchsmarke angesichts der unterschiedlichen Produkte («Spiele, Spielsachen» gegenüber «Gymnastik- und Sportartikel») trotz durchschnittlichem bis erhöhtem Aufmerksamkeitsgrad der massgebenden Verkehrskreise keine relevante Verwechslungsgefahr.
iusNet IP 16.05.2023

Zwei Marken von Apple mit dem bekannten Apfel setzen sich gegen eine jüngere Bildmarke nicht durch

Jurisprudence
Markenrecht
Zwar besteht Gleichheit oder starke Gleichartigkeit zwischen den Produkten und geniessen die Widerspruchsmarken grundsätzlich eine erhöhte Kennzeichnungskraft. Indessen führen die gewisse Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise zusammen mit der Distanz zwischen den Zeichen zur Abweisung der beiden Widersprüche.
iusNet IP 16.05.2023

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