iusNet Intellectual Property

Intellectual Property > Modulspezifische Rechtsgebiete > Urheberrecht

Domaine du droit 03

Urheberrecht

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt

Jurisprudence
Urheberrecht

Cour de cassation civile arrêt N 534 F-D v. 7.10.2020 / pourvoi N 18-19.441

Die als «Tulip» bekannten Stühle sind im Ursprungsland USA nicht mittels Urheberrechts geschützt, weil sie zwar designorientierte Elemente enthalten, jedoch primär als Gebrauchsgegenstände betrachtet werden. Dies führt gemäss «Berner Übereinkunft zum Schutz von Weken der Literatur und Kunst» dazu, dass auch Frankreich einen urheberrechtlichen Schutz verweigern muss.
iusNet IP 22.02.2021

Neuerungen im deutschen Urheber- und Designrecht

Législation
Urheberrecht
Designrecht
Ein neues «Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs» sieht für das Urheberrecht Bestimmungen gegen den Missbrauch bei Abmahnungen vor. Weiter soll es dazu führen, dass Ersatzteile z.B. für Autokarrosserien nicht schon durch den Designschutz für das ganze Fahrzeug erfasst werden (Reparaturklausel).
iusNet IP 20.12.2020

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Jurisprudence
Markenrecht
Urheberrecht
Das jüngere Zeichen übernimmt das ältere integral und der Zusatz «CIRCUS» ist nicht dominant. Die beanspruchten Sportbekleidungsartikel haben ähnliche Abnehmerkreise, sind qualitativ und preislich ähnlich und werden z.T. über gleiche Kanäle vertrieben. Demnach besteht eine Verwechslungsgefahr. Die Einrede des Nichtgebrauchs wird abgewiesen.
iusNet IP 18.12.2020

Entreprises et Big Data: peut-on forcer les entreprises à partager leurs données non-personnelles (par des licences obligatoires ou des licences „FRAND“)?

Entreprises et Big Data: peut-on forcer les entreprises à partager leurs données non-personnelles (par des licences obligatoires ou des licences „FRAND“)?
Lizenzrecht | Datenrecht | Frand-Lizenzen

Neues Urheberrecht für Fotografien

Articles thématiques
Urheberrecht

Bestandsaufnahme und einige kritische Gedanken

Seit dem 1. April 2020 ist das Urheberrechtsgesetz in der durch das Bundesgesetz vom 27. September 2019 revidierten Fassung in Kraft. Neu sind nun Fotografien auch dann geschützt, wenn sie keinen individuellen Charakter aufweisen (Art. 2 Abs. 3bis URG). Ein Schutz von Fotografien auch ohne individuellen Charakter war von professionalen Fotografen dringlich verlangt worden. Dessen Situierung als urheberrechtlicher Werkschutz wird allerdings dogmatisch als Stilbruch empfunden und wirft auch in der Anwendung diverse Fragen auf. Dazu gehören insbesondere Fragen des Schutzumfangs (Schutz gegen Bearbeitung) und der Urheberpersönlichkeitsrechte des Fotografen.
sic! 11/2020

Die neuen Vergütungsansprüche für das Zugänglichmachen von audiovisuellen Werken und von Darbietungen in audiovisuellen Werken

Articles thématiques
Urheberrecht
Die neu geschaffenen Vergütungsansprüche für Urheberinnen und Urheber nach Art. 13a Abs. 1 URG sowie für ausübende Künstlerinnen und Künstler nach Art. 35a Abs. 1 URG werfen Fragen auf, an deren Beantwortung sich die Meinungen bereits scheiden – vom Kreis der Berechtigten über die Ausnahmebestimmungen bis zum Gegenrecht. Der vorliegende Beitrag behandelt die sich in der Anwendung der neuen Bestimmungen bis heute abzeichnenden Auslegungsprobleme unter Berücksichtigung der Materialien und des einschlägigen Konventionsrechts. Trotz weitgehender Parallelen zwischen Art. 13a URG und Art. 35a URG sind auch bedeutsame Unterschiede zwischen den beiden Bestimmungen zu beachten. Diese werden im Beitrag besonders beleuchtet.
sic! 11/2020

Pages