Die urheberrechtliche Beurteilung von Fotografien erfolgt zumeist ausschliesslich innerhalb der Werkkategorie «fotografische Werke». Allerdings sind längst nicht mehr alle «Fotografien» rein fotografischer Natur, sondern Bilder. Für die Beurteilung von Bildern gelten jedoch teils andere, weiter gehende und auf jeden Fall spezifische Kriterien. Um dem Wesen von fotografischen Bildern gerecht zu werden, sind somit werk-adäquate Kriterien heranzuziehen. Damit dies in der rechtlichen Beurteilung nachvollzogen werden kann, bedarf es einer vorausgehenden bildtheoretischen Darlegung. Mit und dank deren Erkenntnisse soll es ermöglicht werden, eine urheberrechtlich adäquate Zuordnung von Fotografien jeder Art zu vollziehen, damit über einen Urheberrechtsschutz befunden werden kann, der dem Wesen des tatsächlich vorliegenden Werkes gerecht wird.