Mit einer Umsetzungsfrist von zwei Jahren in das jeweilige nationale Recht haben das EU-Parlament sowie am 15.4.2019 der Rat der Mitgliedstaaten die umstrittene Reform des Urheberrechts beschlossen, welche an die Entwicklungen im Bereich digitaler Technologien anknüpfen. Dabei geht es hauptsächlich um die erleichterte Nutzung urheberrechtlich geschützten Materials für Bildung, Forschung und Erhaltung des Kulturerbes, vermehrt grenzüberschreitenden Zugang für EU-Bürger zu solchem Material und mehr Fairness in einem besser funktionierenden Urheberrechtsmarkt.