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Hörzeichen

Dem betroffenen Hörzeichen (Motorengeräusch) von Porsche fehlt die Unterscheidungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das aus einer anschwellenden Tonfolge mit lautlosem Anfang und Ende bestehende Zeichen erweist sich als banal und ohne Unterscheidungskraft, weil die massgebenden Verkehrskreise es mit einer Funktion von Fahrzeugen in Verbindung bringen.
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