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Zeichengebrauch

Der orangen Farbe von Veuve Clicquot fehlt mangels relevanter Benutzung die Kennzeichnungskraft

Rechtsprechung
Markenrecht
Das EUG widerspricht der Vorinstanz, wonach die fragliche Marke derivative Unterscheidungskraft erworben habe. Dabei betont es die Notwendigkeit direkter Beweise. Presseartikel und andere Publikationen sind relevant, wenn sie belegen, dass ein Zeichen als Hinweis auf ein bestimmtes Unternehmen in einem bestimmten geografischen Umfeld wirkte. Das Argument einer besonderen visuellen Wirkung der orangen Farbe als Hinweis auf Champagnerweine von Veuve Cliquot wird nicht berücksichtigt.
iusnet IP 23.04.2024

Der Zeichengebrauch in der Schweiz vor der konkreten Fünfjahresfrist ist für den Exportgebrauch nicht schädlich

Rechtsprechung
Markenrecht
Entgegen dem IGE bestätigt (auch) das BGer, dass die Verwendung der betroffenen Zeichen in der fraglichen Fünfjahresfrist für Uhrenverkäufe (ca. 60 Stück zu mehreren tausend Franken) im asiatischen Raum die Voraussetzungen des Gebrauchs für den Export erfüllte. Die Zeichenverwendung für den Schweizer Markt, jedoch vor der relevanten Zeitperiode, wirkt nicht schädlich. Der Gebrauch gilt jedoch nur für Uhren an sich und nicht für Bestandteile solcher Produkte.
iusNet IP 19.02.2023