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Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Anmeldung einer Marke muss Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes hinreichend präzise umschreiben

Die Anmeldung einer Marke muss so erfolgen, dass Gegenstand und Reichweite des verlangten Schutzes klar und eindeutig bestimmt sind. Wenn Angaben zum Verhältnis zwischen zwei Farben so ausfallen, dass zahlreiche unterschiedliche Kombinationen möglich sind, ist dieses Erfordernis nicht erfüllt.
iusNet IP 24.08.2019

«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar

Rechtsprechung
Markenrecht

«IGP» ist ein Vermerk gemäss Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung und daher für vergleichbare Produkte nicht als Marke verwendbar

«IGP» kann als Abkürzung des im Art. 20 Abs. 1 GUB/GGA-Verordnung enthaltenen Begriffs «indication géographique protégée» verstanden werden und die für die beantragte Marke «IGP» beanspruchten Produkte können in das Register für geschützte geografische Angaben aufgenommen werden. Deshalb ist eine Verwechslungsgefahr nicht auszuschliessen, wenn für dieselben Produkte auch eine Marke «IGP» eingetragen wird.
iusNet IP 29.09.2019

Dem Zeichen «Medical Reha Park (fig.)» ist im Vergleich zu «Medical Park» der Markenschutz zu gewähren

Rechtsprechung
Markenrecht

Dem Zeichen «Medical Reha Park (fig.)» ist im Vergleich zu «Medical Park» der Markenschutz zu gewähren

Zwar besteht hinsichtlich der beanspruchten Produkte eine zumindest starke Gleichartigkeit und ist auch von einer Zeichenähnlichkeit auszugehen. Bei beiden Marken ist jedoch das Bildelement prägend und der so vermittelte Eindruck derart unterschiedlich, dass eine Verwechslungsgefahr zu verneinen ist.
iusNet IP 29.09.2019

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» setzt sich firmen- und markenrechtlich gegen «Arveron» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Firmenrecht

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» setzt sich firmen- und markenrechtlich gegen «Arveron» durch

«ARVEYRON-RHÔNE Sàrl» erweist sich als ausreichend unterscheidungskräftig im Verhältnis zu «Arveron SA», obschon beide Unternehmen ihren Sitz in Genf haben und im Immobiliensektor tätig sind. Dies insbes., weil «Rhône» im vorliegenden Zusammenhang nicht als geografischer Hinweis zu qualifizieren ist.
iusNet IP 27.10.2018

Die Zeichen der Glycine Watch SA erweisen sich im Vergleich zu den fraglichen Marken von Armani als korrekt

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Zeichen der Glycine Watch SA erweisen sich im Vergleich zu den fraglichen Marken von Armani als korrekt

Die Zeichen der Glycine Watch SA weisen wesentliche Unterschiede auf im Vergleich zu den Marken, welche die Armani-Gruppe geltend macht. Als einzige Gemeinsamkeit erscheint die in allen betroffenen Zeichen verwendete Flügelform, was nicht ausreicht, um eine schädliche Zeichenähnlichkeit zu bewirken.
iusNet IP 27.10.2018

«nickelodeon BLAZE AND THE MONSTER MACHINES (fig)» ist im Vergleich zu «MONSTER REHAB», «MONSTER ENERGY ZERO ULTRA» und «MUSCLE MONSTER» eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

«nickelodeon BLAZE AND THE MONSTER MACHINES (fig)» ist im Vergleich zu «MONSTER REHAB», «MONSTER ENERGY ZERO ULTRA» und «MUSCLE MONSTER» eintragungsfähig

Trotz Übereinstimmungen bezüglich der beanspruchten Produkte sind insbes. die visuellen und sinnmässigen Unterschiede der fraglichen Marken so gross, dass eine schädliche Zeichenähnlichkeit zu verneinen ist. Das BVGer weicht damit mehrheitlich von der Argumentation des IGE ab.
iusNet IP 27.10.2018

Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

Rechtsprechung
Markenrecht

Dem Zeichen «Gourmet (fig.)» von Nestlé für Tierfutter ist der schweizerische Markenschutz nicht zu gewähren

Das Wort «Gourmet» ist im Zusammenhang mit Tierfutter als lediglich beschreibend und anpreisend zu qualifizieren, und die grafische Gestaltung tritt gegenüber dem Wortteil deutlich zurück, sodass auch sie keine ausreichende Unterscheidungskraft bewirkt.
iusNet IP 27.10.2018

Das Zeichen «Weissenstein» ist keine indirekte Herkunftsangabe und deshalb auch für nicht-schweizerische Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Das Zeichen «Weissenstein» ist keine indirekte Herkunftsangabe und deshalb auch für nicht-schweizerische Waren schutzfähig

Das IGE verlangte, dass das Zeichen «Weissenstein» nur für Waren schweizerischer Herkunft verwendet wird. Das BVGer hält dem entgegen, dass der Berg Weissenstein lediglich in der Region Solothurn eine gewisse Bekanntheit geniesse und nicht in Bezug auf die gesamte Schweiz. Deshalb liege keine indirekte Herkunftsangabe und damit auch hinsichtlich Produkten ausländischer Herkunft keine Täuschungsgefahr nach MSchG vor.
iusNet IP 27.10.2018

Die Widerspruchsmarken «Fix», «Profix», «Variofix», «Autofix» sowie «Multifix» setzen sich gegenüber «I.S.T. Kingfix» im Wesentlichen nicht durch

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Widerspruchsmarken «Fix», «Profix», «Variofix», «Autofix» sowie «Multifix» setzen sich gegenüber «I.S.T. Kingfix» im Wesentlichen nicht durch

Infolge schwacher Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarken ist die angefochtene Marke trotz weitgehender Produkte- sowie Zeichengleichheit – mit einer einzigen Ausnahme betr. elektrische und elektronische Zutrittskontrollapparate, bei denen ausreichende Kennzeichnungskraft vorliegt – nicht als verwechslungsgefährdend zu qualifizieren.
iusNet IP 27.10.2018

Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die internationale Marke «FILMARRAY» ist in der Schweiz nicht schutzfähig

Das Zeichen «FILMARRAY» setzt sich zusammen aus den Elementen «film» und «array», welche durch das angesprochene Medizinalpersonal ohne weiteres als beschreibend im Sinne eines Hinweises auf einen strukturierten Aufbau auf einer Film-Oberfläche verstanden wird, weshalb es dem Gemeingut zuzuschreiben ist.
iusNet IP 27.10.2018

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