iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Intellectual Property > Suchergebnisse

Resultate für:

0

648 Resultat(e)

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke "ONE&ONLY (fig.)" ist für die geltend gemachten Waren nicht eintragungsfähig

Das international registrierte Zeichen "ONE&ONLY (fig.)" ist nicht eintragungsfähig, weil es von gemeinfreien Elementen geprägt ist, ohne dass die grafischen Elemente den Gesamteindruck wesentlich beeinflussen.
iusNet IGR 26.11.2018

Provisorische Massnahmen zu Gunsten der schweizerischen Laurastar SA mit Gültigkeit bis zur materiellen gerichtlichen Beurteilung über die Berechtigung an zwei internationalen Patentanmeldungen der Innosteam Swiss SA

Rechtsprechung
Patentrecht

Provisorische Massnahmen zu Gunsten der schweizerischen Laurastar SA mit Gültigkeit bis zur materiellen gerichtlichen Beurteilung über die Berechtigung an zwei internationalen Patentanmeldungen der Innosteam Swiss SA

Da die Laurastar SA glaubhaft macht, dass die in Rede stehenden internationalen Patentanmeldungen auf die Arbeit zweier ihrer Mitarbeiter zurückzuführen sind, rechtfertigt sich die Fortsetzung vorsorglicher Massnahmen gegenüber der Innosteam Swiss SA – u.a. betreffend Abtretungsklagen der Laurastar gemäss Art. 29 Abs. 1 PatG – bis und mit der Dauer des ordentlichen Verfahrens.
iusNet IGR 26.11.2018

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen / Eine indirekt im Verkehr durchgesetzte Marke ist nicht (mehr) ohne weiteres als stark zu qualifizieren

Das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zwischen den Marken "Pupa" und "Fashion Pupa" ist zu bejahen; denn die Widerspruchsmarke "Pupa" wurde einfach vollständig in die angefochtene Marke "Fashion Pupa" integriert. Entgegen früherer bundesgerichtlicher Rechtsprechung ist ein indirekt im Verkehr durchgesetztes Zeichen nicht (mehr) ohne weiteres als starke Marke zu behandeln.
iusNet IGR 10.11.2018

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Rechtsprechung
Markenrecht

Nichtgebrauchseinrede sowie Verwechslungsgefahr zwischen zwei Zeichen / Rückweisung infolge Neuerungen im Sachverhalt

Angesichts der ausdrücklichen Verpflichtung des Markeninhabers im Rahmen eines Lizenzvertrags mit einem Detail-Grossverteiler zum Absatz des fraglichen Produktes in der Schweiz ist der Nachweis des Markengebrauchs erfüllt.
iusNet IGR 10.11.2018

Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht

Zwischen den Marken "IMPERIAL" UND "TIERRA IMPERIAL" besteht keine Verwechslungsgefahr

Die Widerspruchsmarke "IMPERIAL" hat wegen ihrer anpreisenden Wirkung nur eine schwache Kennzeichnungskraft, und in der angefochtenen Marke steht das Element "Tierra" im Vordergrund. Deshalb ist eine unmittelbare Verwechslungsgefahr zu verneinen. Auch eine mittelbare Verwechslungsgefahr fehlt, weil unwahrscheinlich ist, dass das Element "Imperial" als gemeinsames Stammelement der beiden Marken verstanden wird.
iusNet IGR 10.11.2018

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht

Die Marke APPLE ist für die geltend gemachten Waren teilweise eintragungsfähig

Das Zeichen APPLE ist für gewisse Waren der Klasse 14 (Uhren etc.) eintragungsfähig. Für die weiteren beanspruchten Waren erweist sie sich als beschreibender Hinweis auf die Ausstattung.
iusNet IGR 10.11.2018

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht

Zwischen den Marken "GLASS DOC" und "Glass Doc (fig.)" besteht eine Verwechslungsgefahr

Die Identität der durch beide zu vergleichenden Marken beanspruchten Waren und Dienstleistungen sowie der Gesamteindruck der prägenden identischen Wortelemente führen zu einer (unmittelbaren sowie mittelbaren) Verwechslungsgefahr.
iusNet IGR 04.11.2018

Die bezüglich des Begriffs "Manufactum" unveränderte Übernahme durch die angefochtene Marke "espresso manufactum" führt betr. die geltend gemachten Waren zur Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht

Die bezüglich des Begriffs "Manufactum" unveränderte Übernahme durch die angefochtene Marke "espresso manufactum" führt betr. die geltend gemachten Waren zur Verwechslungsgefahr

Insbesondere wegen der identischen Verwendung des Begriffs "Manufactum" in Alleinstellung durch die neue Marke ist – zumal angesichts der bezüglich der betroffenen Waren nur durchschnittlichen oder gar geringen Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise – auf das Vorliegen einer Verwechslungsgefahr zu schliessen.
iusNet IGR 04.11.2018

Seiten