Der Abbildung eines Brötchens mit Herzverzierung fehlt für Backwaren die nötige Unterscheidungskraft
Trotz deutlich abgelaufener Frist für die Einreichung einer Nichtigkeitsklage wird dieselbe behandelt wegen offensichtlich sowohl heutiger wie auch auf den Zeitpunkt des Marken-Eintragungsgesuches zutreffender Banalität bzw. fehlender Originalität des Zeichens. Materiellrechtlich erweist es sich – mit analoger Begründung wie für die Fristenfrage – als nichtig, weil ohne relevante Unterscheidungskraft.
Verwechslungsgefahr zwischen vier Marken mit dem Element «Reine(s)» und «La Cuvée des Reines»; alle (u.a.) für Weinprodukte
In Übereinstimmung mit den Ausführungen der Vorinstanz bestätigt das BGer eine Verwechslungsgefahr zwischen «Blanc des Reines», «Vin des Reines», «Cuvée des Reines» und «Réserve de l’Eleveur de Reine» einerseits und «La Cuvée des Reines» anderseits; dies unter Bezugnahme auf die Vorinstanz sinngemäss insbes. angesichts ausgeprägter Produkteähnlichkeit.
Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs
Die Anträge auf Löschung von «LA HISPANO-SUIZA» sowie analog dazu «Hispano Suiza (fig.)» wegen Nichtgebrauchs setzen sich durch, weil die durch die Marken- und/oder Lizenznehmerin eingereichten Belege für einen relevanten Markengebrach nicht ausreichten und kein begründeter Nichtgebrauch vorlag.
«Pallas Kliniken Exzellente Medizin Menschliche Behandlung (fig.)» setzt sich gegen «PK Plaza Kliniken (fig.)» nicht durch
Trotz vorhandener Produkte- und gewisser Zeichenähnlichkeiten setzt sich die Widerspruchsmarke gegen das jüngere Zeichen nicht durch, weil die dominierenden Elemente beider Marken insbes. im Sinngehalt einen genügenden Abstand herstellen, welcher durch das grafische Element «PK» in der angefochtenen Marke noch betont wird.
«You See Augenlaser» setzt sich gegen «EYE SEE YOU AUGENLASER (fig.)» nicht durch
Zwar bestehen Ähnlichkeiten zwischen Produkten und Zeichen. Eine Verwechslungsgefahr wird jedoch verneint, weil die ältere Marke nur eine minimale Kennzeichnungskraft aufweist, das Bild in der jüngeren Marke deren beschreibenden Charakter dank Originalität aufwiegt und die massgebenden Verkehrskreise eine erhöhte Aufmerksamkeit an den Tag legen.
Das Zeichen «[Apfel] (fig.)» von Apple ist für alle beanspruchten Produkte schutzfähig
Im Gegensatz zur Vorinstanz, welche dem fraglichen Apfel die verlangte Unterscheidungskraft wegen beschreibenden Inhalts absprach, qualifiziert das BVGer das Zeichen «[Apfel] (fig.)» vollumfänglich als schutzfähig, weil es für alle beanspruchten Waren weder beschreibend wirke noch ein Freihaltebedürfnis bestehe.
Verstoss von zwei Tesco-Zeichen gegen Markenrechte von Lidl sowie Urheberrechtsverletzung betr. Lidl-Marke mit Schriftzug
Das Gericht bejaht (u.a.) eine markenrechtliche Verletzung der beiden fraglichen Lidl-Marken durch die CCP-Zeichen von Tesco. Gleichzeitig wird eine Verletzung von Urheberrecht an der «mark with text» festgestellt.
Zwar liegt mindestens hochgradige Produkteähnlichkeit (Pharmaka) vor, was die Anforderungen an den Zeichenunterschied erhöht. Jedoch führen insbes. eine erhöhte Aufmerksamkeit der Endkunden, der durchschnittliche Schutzumfang der Widerspruchsmarke sowie die - zwar nur wenig ins Gewicht fallenden - Zeichenunterschiede zum Fehlen einer Verwechslungsgefahr.
Das Zeichen «EMMENTALER» für «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung "Emmentaler"» ist keine zulässige Unionsmarke
Das Gericht bestätigt die Auffassung der Vorinstanz, dass das Zeichen «EMMENTALER» für die Waren der Klasse 29 «Käse mit der geschützten Ursprungsbezeichnung ‘Emmentaler’» in Deutschland beschreibend wirkt und daher nicht als Unionsmarke eintragungsfähig ist.
Diverse Männchenfiguren setzen sich gegen ein anderes Männchen nicht durch
Das Gericht bestätigt das Fehlen einer relevanten Zeichenähnlichkeit. Zwar bestehen Parallelen zwischen den zentralen Zeichenbestandteilen (u.a. grosse Augen und lächelnder offener Mund sowie dieselben Farben weiss, grau und schwarz). Indessen werden diese Elemente in den zu vergleichenden Zeichen ausreichend unterschiedlich dargestellt.