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Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist nichtig; auch hat die Beklagte in der Schweiz die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.

Die Schweizer Marke "PANDAKi" ist wegen Verwechslungsgefahr mit Marken des WWF für die beanspruchten Produkte als nichtig zu qualifizieren. Ebenfalls wegen Verwechslungsgefahr hat die Beklagte auch die Verwendung der Bezeichnung "PANDAKI" einschliesslich der durch die Beklagte benutzten Abbildung eines Pandabären sowie auch die Benutzung des Domainnamens www.pandaki.ch zu unterlassen.
iusNet IGR 26.11.2018

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht

Das Zeichen «NITRO» setzt sich gegen «NITRO CIRCUS» durch

Das jüngere Zeichen übernimmt das ältere integral und der Zusatz «CIRCUS» ist nicht dominant. Die beanspruchten Sportbekleidungsartikel haben ähnliche Abnehmerkreise, sind qualitativ und preislich ähnlich und werden z.T. über gleiche Kanäle vertrieben. Demnach besteht eine Verwechslungsgefahr. Die Einrede des Nichtgebrauchs wird abgewiesen.
iusNet IP 18.12.2020

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

Fachbeitrag
Urheberrecht
Patentrecht
Markenrecht

Zivilrechtliches Verschulden bei der Verletzung von Schutzrechten

Verschulden und Bösgläubigkeit sind von zentraler Bedeutung für die finan­ziellen Ansprüche des Schutzrechtsinhabers aus der Verletzung seiner immaterialgüterrechtlichen Schutzrechte. Die Rechtsprechung zum zivilrechtlichen Verschulden der Verletzer von Immaterialgüterrechten ist in der Schweiz jedoch spärlich. Der Beitrag bettet die vorhandene Rechtsprechung in die dogmatischen Grundlagen ein und würdigt die in der Lehre vertretenen Auffassungen kritisch. Ein besonderes Augenmerk gilt den Fragen, wann sich der Ver­letzer entschuldigend auf seine Unkenntnis des Schutzrechts berufen kann und ob und gegebenenfalls ­unter welchen Umständen die vorgängige Einholung eines Gutachtens durch eine Fachperson zu entschuldigen vermag. La faute et la mauvaise foi jouent un rô
sic! 01/2015

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Fachbeitrag
Immaterialgüterrecht übergreifend
Urheberrecht
Markenrecht
Designrecht
Patentrecht

Auftragsverhältnis(se) im IP-Recht – was gilt rechtlich und wer ist wie beteiligt?

Im Immaterialgüterrecht, insbesondere im Patent-, Marken- und Designrecht besteht die spezielle Situation, dass Rechtsanwaltskanzleien für ihre Mandanten weltweit Korrespondenzanwälte beauftragen müssen. Es gilt eine strikte Trennung zwischen der Bevollmächtigung und der nachrangigen Auftragserteilung.
Sebastian Saissi
iusNet IP 28.10.2021

«Vape» ist eine Parodie von «Grease» und markenrechtlich war die Nennung von «Grease» auf Seite von «Vape» zulässig

Rechtsprechung
Urheberrecht
Markenrecht

«Vape» ist eine Parodie von «Grease» und markenrechtlich war die Nennung von «Grease» auf Seite von «Vape» zulässig

Das Gericht qualifiziert das Musical «Vape» als zulässige Parodie des Werks «Grease», da es sich um eine kritische Aktualisierung des ursprünglichen Stoffes handle (moderner Slang, Einbezug von «MeToo», Kritik am glücklichen Ende von «Grease» etc.). Auch war die Nennung von «Grease» durch die Rechteinhaber an «Vape» markenrechtlich zulässig.
iusNet IP 14.07.2022

Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben

Rechtsprechung
Markenrecht
Urheberrecht

Die Parodie auf eine Zorro-Figur zu Werbezwecken könnte Urheber- sowie Markenrechte verletzt haben

Das Gericht weist den Fall zurück an die Vorinstanz, weil die fragliche Parodie einer Zorro-Figur zwecks Bewerbung eines Getränkes möglicherweise Urheberrechte des Inhabers an der Zorro-Figur verletzt habe. Eine Markenrechtsverletzung würde nicht voraussetzen, dass die Verwendung von Zorro-Marken eine direkte physische Kennzeichnung der beklagtischen Waren betraf.
iusNet IP 19.02.2023