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Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs. Der Schutzbereich umfasst den geschützten Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Kommentierung
Patentrecht

Prüfung der Nichtigkeit eines ESZ bei Nichteinhaltung der Antragsfrist bzw. bei einem fehlerhaften Wiedereinsetzungsgesuch

Die Nichteinhaltung der Frist für die Einreichung eines Gesuchs um Erteilung eines ergänzenden Schutzertifikats bzw. eine fehlerhafte Wiedereinsetzung in diese Frist führt gemäss BGer nicht zur Nichtigkeit des Zertifikats. Die Missachtung einer Frist führt i.d.R. jedoch zur Nichtigkeit; zudem ist die Frist gemäss Art. 140f Abs. 2 PatG unabänderlich.
Gilles Aebischer
iusNet IP 24.08.2019

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Rechtsprechung
Patentrecht

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilprozessen

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Insbesondere darf sich jede Partei nur zweimal uneingeschränkt äussern (neue Tatsachen und Beweismittel einbringen). Eine Änderung der Patentansprüche wird dem Vorbringen von neuen Tatsachen (Noven) gleichgesetzt. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten.
iusNet IP 27.10.2018

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Kommentierung
Patentrecht

Novenschranke in patentrechtlichen Zivilverfahren. Änderung der Patentansprüche wird als neue Tatsache angesehen.

Die verfahrensrechtlichen Grundsätze (der Zivilprozessordnung) in Bezug auf Noven gelten auch in patentrechtlichen Zivilverfahren. Somit ist Art. 229 Abs. 1 ZPO zu beachten, sofern sich eine Partei bereits zweimal uneingeschränkt zur Sache geäussert hat. Eine Änderung der Patentansprüche in einem patentrechtlichen Prozess wird dem Vorbringen von Noven gleichgesetzt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 27.10.2018

Maschine vs. Mensch: das europäische Patentamt (EPA) versagt einer Maschine mit künstlicher Intelligenz den Erfinderstatus

Rechtsprechung
Patentrecht

Maschine vs. Mensch: das europäische Patentamt (EPA) versagt einer Maschine mit künstlicher Intelligenz den Erfinderstatus

Das EPA hat die Patentanmeldungen EP 18 275 163 und EP 18 275 174 zurückgewiesen, weil der genannte Erfinder kein Mensch, wie es das Europäische Patentübereinkommen verlangt, sondern eine KI-Maschine sei. 
iusNet IP 25.02.2020

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ)

Rechtsprechung
Patentrecht

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ)

Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dies bestätigte das Bundesgericht im Urteil BGer 4A_274 vom 26. November 2019. Enthält ein Generikum ein anderes Salz (Derivat) als das Originalpräparat, kann die Benutzung des Generikums dennoch in den Schutzbereich des ESZ fallen.
iusNet IP 25.02.2020

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ) - Erstmals spricht das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu

Kommentierung
Patentrecht

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ) - Erstmals spricht das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu

Erstmals wurde vom Bundesgericht die Frage beantwortet, ob einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zukommt. In Einklang mit dem Bundespatentgericht (Vorinstanz) wurde dies bejaht. Das Bundesgericht führte aus, dass ein Generikum, welches ein anderes Salz (Derivat) enthält als das Originalpräparat, in den Schutzbereich des Zertifikats fallen kann.
Matthias Steinlin
iusNet IP 25.02.2020

Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Gesetzgebung
Patentrecht

Zustimmungsgesetz zum Abkommen über ein Einheitliches Patentgericht nichtig

Das Zustimmungsesetz zu dem Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ-ZustG), das Hoheitsrechte auf das Einheitliche Patentgericht übertragen soll, ist nichtig. Die Ratifizierung des Übereinkommens ist damit vorerst gestoppt.
iusNet IP 26.04.2020

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