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Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Kommentierung
Markenrecht

Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Jedermann kann ein administratives Löschungsverfahren einleiten. Die Motive sind irrelevant (kein Rechtsschutzinteresse notwendig). Das Rechtsmissbrauchsverbot kommt auch im administrativen Löschungsverfahren zur Anwendung, ist jedoch auf den sehr engen Streitgegenstand eines solchen Verfahrens beschränkt. Markentrolle könn(t)en somit erfolgreich Löschungsverfahren (gegen Marken von grossen Unternehmen) durchführen.
Matthias Steinlin
iusNet IP 26.04.2021

«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an

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Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb

«Summerer» ist nicht gleich Obstler – Trotz Unterschieden bei Ausstattung und Web – auftritt lehnt sich der «Summerer» Likör unnötig an den populären «Ingwerer» Likör an

Angesichts der mittels konstanter Medienberichterstattung und stetig steigenden Umsätzen nachgewiesenen Popularität des klägerischen Ingwer-Likörs «Ingwerer» wurde die Teilidentität in den letzten vier Buchstaben des jüngeren Konkurrenzprodukts «Summerer» der Beklagten als unlautere Rufausbeutung qualifiziert, weil beim Publikum Gedankenassoziationen geweckt werden und die Zeichenwahl mangels sachlicher Rechtfertigung im Bereich von Spirituosen als unnötig beurteilt wurde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 31.05.2021

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

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Markenrecht

Bundesverwaltungsgericht verwehrt eine nachträgliche Beschwerdebegründung und lässt sich auch von einem Affidavit ohne zusätzlich taugliche Gebrauchsbelege nicht überzeugen

Wer gegen einen Widerspruchsentscheid Beschwerde einreicht und es dabei unterlässt, die Beschwerde materiell zu begründen, riskiert selbst im Falle eines «rechtzeitigen», ausdrücklichen Vorbehalts der Nachreichung der Begründung und trotz Gewährung einer Nachfrist seitens des Gerichts (keine Heilung des Mangels) das Nichteintreten auf die Beschwerde.
Fabio Versolatto
iusNet IP 30.08.2021

Wortmarke gegen Wort-/Bildmarken – Zwei relativ grosse und fettgedruckte Bildelemente, deren Prägung des Gesamteindrucks unterschiedlich beurteilt wird

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Markenrecht

Wortmarke gegen Wort-/Bildmarken – Zwei relativ grosse und fettgedruckte Bildelemente, deren Prägung des Gesamteindrucks unterschiedlich beurteilt wird

Keine Verwechslungsgefahr besteht zwischen «PYRAT» und der Marke Totenkopf mit Dreieckshut, weil das Bildelement mit einer gewissen Intensität ins Auge sticht und somit den Gesamteindruck prägt, während die Internetadresse «thePirate.com» informativ/dekorativ ist. Hingegen besteht Verwechslungsgefahr zu «tP thePirate.com (fig.)»; denn hier spielt nicht die Internetadresse, sondern der Bildbestandteil «tP» eine dekorative Rolle.
Lucas Aebersold
iusNet IP 28.10.2021

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

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Markenrecht

Verwechslungsgefahr trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit nicht gegeben, da die (beiden) Marken zum Teil aus freihaltebedürftigen Elementen bestehen

Zwischen den Marken "Cannamigo" und "Cannabe" besteht gemäss dem Bundesverwaltungsgericht keine Verwechslungsgefahr. Zu diesem Ergebnis gelangt das Gericht, indem es die beiden nicht freihaltebedürftigen Zeichenelemente "amigo" und "be" einander gegenüberstellt. Der Gesamteindruck der beiden Marken wird nicht (ausreichend) berücksichtigt, sondern es wird eine mosaikartige Beurteilung vorgenommen, was nicht sachgerecht erscheint.
Matthias Steinlin
iusNet IP 21.12.2021

Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

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Markenrecht

Die Wortmarke «APPLE» setzt sich im Widerspruch gegen die Wort-/Bildmarke «APPLiA Home Appliance Europe (fig.)» in Klasse 35 und 45 mangels Gebrauchsnachweises nicht durch

Ohne auf die Frage der Zeichenähnlichkeit und Dienstleistungsgleichartigkeit einzugehen, verweigerte (auch) das BVGer der Widerspruchsmarke «APPLE» vorliegend aufgrund einer Nichtgebrauchseinrede den Markenschutz, weil Apple Inc. als Widersprechende keine oder keine stichhaltigen Gebrauchsbelege im Zusammenhang mit den in Klasse 35 beanspruchten Leistungen einreichte.
Fabio Versolatto
iusNet IP 21.12.2021

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

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Markenrecht

Warenidentität und Zeichenähnlichkeit im Widerspruchsverfahren, aber Fehlzurechnungen aus Sicht der Abnehmer werden ausgeschlossen

Im Widerspruchsverfahren unterlag die Widerspruchsmarke «PIC SOLUTION» der angegriffenen Marke «SyriPic» trotz Warenidentität und Zeichenähnlichkeit auf sinngehaltlicher Ebene. Schlüsselpunkte sind die erhöhte Aufmerksamkeit der relevanten Verkehrskreise sowie der Schutzumfang der sich gegenüberstehenden Marken.
Lucas Aebersold
iusNet IP 18.02.2022

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

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Markenrecht

PROSEGUR - Anwendungsbereich des Patent-, Muster- und Markenschutz-Abkommens CH/D sowie Frage des ernsthaften Gebrauchs

Im Anwendungsbereich des Übereinkommens zwischen der Schweiz und Deutschland betreffend den gegenseitigen Patent-, Muster- und Markenschutz vom 13. April 1892 ist die Berufung auf den Gebrauch einer Unionsmarke in Deutschland zulässig. Der Entscheid befasst sich zudem mit dem Thema des ernsthaften Gebrauchs. Im Rahmen der Zurückweisung an die Vorinstanz wird zu prüfen sein, ob der für Dienstleistungen der Klasse 39 glaubhaft gemachte Gebrauch auch für Produkte der Klasse 9 und Dienstleistungen der Klasse 42 besteht und ob die Dienstleistungen der Klasse 39 lediglich eine Unterkategorie der Klasse 42 darstellen.
Brigitte Bieler
iusNet IP 27.02.2022

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

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Markenrecht

Der Schutzbereich von durchgesetztem Gemeingut (z.B. Ortsbezeichnung «Valser» für Mineralwasser) kann sich bei ungenügender Zeichen-Unterscheidbarkeit auch auf gleichartige, nicht durchgesetzte Waren (wie z.B. Bier) erstrecken

Die im Verkehr für Mineralwasser aus Vals (Graubünden) durchgesetzte Widerspruchsmarke VALSER (fig.) setzt sich – anders als noch beim IGE – vor Bundesverwaltungsgericht gegen die jüngere Wortmarke Valser Bier – Das Original Bernstein Oberbräu, welche für Biere schweizerischer Herkunft eingetragen war, wegen Verwechslungsgefahr durch.
Fabio Versolatto
iusNet IP 24.04.2022

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

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Markenrecht

Änderungen betreffend Markennutzung im Verhältnis Deutschland - Schweiz ab Juni 2022

Mit der Kündigung des Übereinkommens CH/D wird das Territorialitätsprinzip im Markenrecht betont. Es wird weiterhin durch die Bestimmungen betreffend die Exportmarken eingeschränkt. Für altrechtliche Fälle behalten das Übereinkommen CH/D und die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts i.S. Prosegur zumindest vorübergehend Bedeutung.
Brigitte Bieler
iusNet IP 24.04.2022

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