Die Verwendung von «Luminarte» ist im Vergleich zum älteren «Lumimart» unlauter
Analog zur markenrechtlichen Beurteilung bestätigt das BGer auch einen lauterkeitsrechtlichen Missbrauch mittels jüngerer Zeichen mit dem Element «luminarte» im Vergleich zu älteren Zeichen mit dem Element «lumimart».
Der Importeur von Waren mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen riskiert Einziehung und Tragung von Verfahrenskosten
Wer mit Helvetia-Symbolen oder falschen geografischen Hinweisen versehene Waren in die Schweiz importiert, muss die Einziehung der Produkte gewärtigen aufgrund des Vorwurfs, er habe widerrechtlich gehandelt. Selbst wenn er strafrechtlich nicht weiterverfolgt wird, können ihm Verfahrenskosten auferlegt werden mit der Begründung, sein Verhalten sei in zivilrechtlichem Sinne schuldhaft gewesen.
Die Widerspruchsmarke «pasta ZARA (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «ZARA» nicht durch
Die Widerspruchsmarke setzt sich gegen das jüngere Zeichen im Bereich der streitigen Waren nicht durch, weil die Produkteähnlichkeit verneint wird. Entsprechend erübrigt sich die Prüfung weiterer Kriterien einer Verwechslungsgefahr.
Die Widerspruchsmarke «ECOWATER CHC» setzt sich gegen das Zeichen «ECOAQUA» nicht durch
Zwar bestehen grosse Ähnlichkeiten bezüglich der Zeichen sowie ihrer beanspruchten Produkte und haben erstere zumindest stark allusive Wirkung. Dennoch wird eine Verwechslungsgefahr verneint angesichts des Elements «CHC» in der Widerspruchsmarke, von deren schwacher Unterscheidungskraft und einer erhöhten Aufmerksamkeit seitens des Publikums.
Das Zeichen «HALLOUMI» für Käse setzt sich gegen «BBQLOUMI (fig.)» – z.T. ebenfalls für Käse – nicht durch
Das EUG verneint eine Verwechslungsgefahr trotz schwacher Zeichenähnlichkeit, weil die massgebenden Verkehrskreise bezüglich Herkunft der Produkte nicht irregeführt werden, dies zumal die Konsumenten die Widerspruchsmarke selber vordergründig auf ihr eigenes beanspruchtes Produkt – den Käse namens halloumi – beziehen.
«IT’S LIKE MILK BUT MADE FOR HUMANS» wirkt als Denkanstoss und ist daher bezüglich Unterscheidungskraft eintragungsfähig
Die Doppeldeutigkeit der Aussage des Zeichens es ist wie Milch aber für Menschen gedacht und die damit verbundene Anspielung, dass Milch nicht für Menschen gedacht sei,
provoziert einen Denkvorgang, welcher ausreichende Unterscheidungskraft i.S. eines Hinweises der betroffenen Produkte bewirkt.
Die als «Tulip» bekannten Stühle sind in Frankreich nicht durch Urheberrecht geschützt
Die als «Tulip» bekannten Stühle sind im Ursprungsland USA nicht mittels Urheberrechts geschützt, weil sie zwar designorientierte Elemente enthalten, jedoch primär als Gebrauchsgegenstände betrachtet werden. Dies führt gemäss «Berner Übereinkunft zum Schutz von Weken der Literatur und Kunst» dazu, dass auch Frankreich einen urheberrechtlichen Schutz verweigern muss.
«SWISS RE – WE MAKE THE WORLD MORE RESILIENT» ist eintragungsfähig
Das BGer bestätigt, dass die angebotenen Dienstleistungen markenrechtlich aus der Schweiz stammen, weshalb das Zeichen selbst bei der Annahme, es enthalte einen Herkunftshinweis, nach der Definition in Art. 49 Abs. 1 MSchG zutreffend, damit im Sinne von Art. 2 lit. c sowie Art. 47 Abs. 3 MSchG zulässig und deshalb im Markenregister einzutragen wäre.
«100% PURE CACAO FRUIT WHOLEFRUIT (fig.)» ist für die beanspruchten Kakaoprodukte nicht schutzfähig
Das Zeichen wirkt mit Bezug auf die beanspruchten Kakaoprodukte im Gesamteindruck direkt beschreibend und ist damit nicht unterscheidungskräftig. Daran ändern die grafischen Elemente nichts, zumal die Abbildung der Kakaofrüchte den beschreibenden Charakter noch verstärkt.
Zurückweisung einer Klage betr. Internet-Verfügbarkeit eines Musikalbums «B.___L.», verbunden mit grundlegenden Ausführungen zur Störerhaftung
Die (subsidiäre) Störerhaftung betrifft unter gewissen Bedingungen auch einen sog. Registrar, wenn dieser auf adäquat kausale Weise dazu beitrug, dass Registrant und Besucher einer Domain Urheberrechtsverletzungen begehen konnten.