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Zweifelsfallregel

«TRUEDEPTH» ist für gewisse Produkte (z.B. Computer als Oberbegriff) nicht eintragungsfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt den Ausschluss des Markenschutzes für «TRUEDEPTH» – als beschreibend – für alle Produkte, welche durch die massgebenden Verkehrskreise inhaltlich mit Tiefenschärfe in Verbindung gebracht werden, wobei «true» auch anpreisend als Hinweis auf die Qualität der betroffenen Waren wirke. Gleichzeitig wird die Anwendbarkeit der sog. Zweifelsfallregel im Rahmen gerichtlicher Überprüfung der Eintragungsfähigkeit verneint.
iusNet IP 23.10.2023