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Zivilrechtliche Rechtsbehelfe

Zivilrechtliche Rechtsbehelfe gegen markenschutzwidrige Kapillarimporte

Fachbeitrag

Anmerkungen zum Urteil 4A_379/2019 des schweizerischen Bundesgerichts vom 4. Dezember 2019 (Rolex Kapillarimport; Publikation in der amtlichen Sammlung vorgesehen)

Das Bundesgericht hat nach Aus­legung von Art. 13 Abs. 2bis MSchG entschieden, dass die zivilrechtlichen Rechtsbehelfe des Markenschutz­gesetzes auch dann von einem Markeninhaber beansprucht werden können, wenn die Ein-, Aus- oder Durchfuhr von gewerblich hergestellten Waren zu privaten Zwecken erfolgt. Dieser Diskussionsbeitrag nimmt zu einigen Aussagen und Auslegungserwägungen Stellung.
sic! 6/2020