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Wettbewerbsrechtlicher Kennzeichenschutz

Das Zeichen «Toblerone» wird durch das Schokoladeprodukt «Swissone» nicht gefährdet oder im Ruf geschädigt

Rechtsprechung
Markenrecht
Es besteht kein Anlass für vorsorgliche Massnahmen zu Gunsten von «Toblerone» im Verhältnis zum Schokoladeriegel «Swissone»; denn es fehlt sowohl an einer markenrechtlichen oder lauterkeitsrechtlichen Verwechslungsgefahr als auch an einer wettbewerbsrechtlichen Rufschädigung. Insbesondere bestehen erhebliche Unterschiede in den Verpackungen, und Rufschädigung liegt nicht vor, weil das angefochtene Produkt in allen Ausprägungen sachlich begründet ist.
iusNet IP 31.05.2021

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil die Verwendung des Familiennamens «Bachmann» firmenrechtlich nicht untersagt werden könne und weil vorliegend – insbes. mit Bezug auf die angesprochenen Verkehrskreise – keine Verwechslungsgefahr bestehe.
iusNet IGR 16.12.2018