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Verwechslungsgefahr gemäss Markenschutz

Die Wort-/Bildmarke Nr. 674761 der Firma «Bachmann Rechtsanwälte AG» schafft im Verhältnis zur Wortmarke «Pachmann» der Firma «Pachmann Rechtsanwälte AG» keine Verwechslungsgefahr

Rechtsprechung
Markenrecht
Immaterialgüterrechte und Persönlichkeitsrecht
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Die «Pachmann Rechtsanswälte AG» opponierte gegenüber der «Bachmann Rechtanwälte AG» gegen deren Verwendung des Namens «Bachmann» mit firmenrechtlichen, markenrechtlichen und lauterkeitsrechtlichen Argumenten. Das Bundesgericht widerlegte dieselben, u.a. weil die Verwendung des Familiennamens «Bachmann» firmenrechtlich nicht untersagt werden könne und weil vorliegend – insbes. mit Bezug auf die angesprochenen Verkehrskreise – keine Verwechslungsgefahr bestehe.
iusNet IGR 16.12.2018