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Vervielfältigung

Sicherungskopien im Rahmen von Cloud-Computing-Dienstleistungen sind «Vervielfältigungen auf beliebigen Trägern»

Rechtsprechung
Urheberrecht
Die Erstellung von Sicherungskopien urheberrechtlich geschützter Werke zu privaten Zwecken auf einem Server, welcher im Rahmen von Cloud-Computer-Dienstleistungen einem Nutzer Speicherplatz zur Verfügung stellt, stellt eine «Vervielfältigung auf beliebigen Trägern» gemäss Art. 5 Abs. 2 Bst. b der Richtlinie 2001/29 dar. Dabei ist unerheblich, ob der Server dem Nutzer selber oder Dritten gehört.
iusNet IP 23.06.2022

EuGH: Neues und weniger Neues zur Privatkopievergütung – insbesondere zu ihrem Verhältnis zu individuell vereinbarten Vergütungen und zu technischen Schutzmassnahmen

Fachbeitrag
Der EuGH erhielt im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens erneut Gelegenheit, seine – mit dem Padawan-Entscheid eingeleitete – Rechtsprechung zu den unionsrechtlichen Rahmenbedingungen für mitgliedstaatliche Privatkopievergü­tungen zu verfeinern. Angeschnitten wurde dabei auch deren Verhältnis zu technischen Schutzmassnahmen und zu Vergütungen, die von den ­Privaten für an sich freigestellte Nutzungen auf individualvertraglicher Grundlage gezahlt werden.
sic! 7-8/2015