Gemäss IGE wirkt das Zeichen «Weissenstein» – als indirekte Herkunftsangabe – für Produkte ausländischer Herkunft täuschend. Das BGer verwirft diese Argumentation, weil nicht nur eine enge gedankliche Verknüpfung zwischen der Herkunftsangabe mit einem geografischen Gebiet verlangt sei, sondern auch, dass die Angabe als «Wahrzeichen» eine spezifische Herkunft repräsentiere. Da «Weissenstein» dieses zweite Kriterium nicht landesweit erfülle, sei es keine indirekte Herkunftsangabe, weshalb auch keine Täuschungsgefahr vorliegen könne.