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Täuschungsgefahr

Täuschungen durch Herkunftsangaben oder nach UWG können sich bei Prospekten nur aus deren Gesamtwirkung (und nicht nur in Details) ergeben

Rechtsprechung
Immaterialgüterrechte und unlauterer Wettbewerb
Für die Geltendmachung irreführender Herkunftsangaben nach MSchG oder Irreführung nach UWG reichen Hinweise auf einzelne, die geografische Bezeichnung «Vals» enthaltende Passagen in einem in der Schweiz verwendeten Prospekt für aus Frankreich stammende Keramikplatten nicht aus. Vielmehr muss der Gesamteindruck aus der Broschüre als unzulässige Herkunftsangabe nach MSchG oder Irreführung nach UWG bezüglich Eigenschaften der Produkte oder durch unzulässige Anlehnungen an Konkurrenzprodukte wirken.
iusNet IP 13.10.2019

Das Zeichen «Weissenstein» ist keine indirekte Herkunftsangabe und deshalb auch für nicht-schweizerische Waren schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Gemäss IGE wirkt das Zeichen «Weissenstein» – als indirekte Herkunftsangabe – für Produkte ausländischer Herkunft täuschend. Das BGer verwirft diese Argumentation, weil nicht nur eine enge gedankliche Verknüpfung zwischen der Herkunftsangabe mit einem geografischen Gebiet verlangt sei, sondern auch, dass die Angabe als «Wahrzeichen» eine spezifische Herkunft repräsentiere. Da «Weissenstein» dieses zweite Kriterium nicht landesweit erfülle, sei es keine indirekte Herkunftsangabe, weshalb auch keine Täuschungsgefahr vorliegen könne.
iusNet IP 27.10.2018

Die Bezeichnung des Produktes als «Lozärner Bier Lager» erweist sich als Verstoss gegen das lebensmittelrechtliche- sowie markenschutzrechtliche Täuschungsverbot

Rechtsprechung
Markenrecht
Das BGer bestätigt, dass die «Lozärner Bier AG» die massgebenden durchschnittlichen Konsumenten insoweit in die Irre führt, als diese infolge der Aufmachung der betroffenen Bierdosen zur Annahme verführt werden, das betroffene Bier stamme aus der Region Luzern. Zu dieser Annahme führen insbesondere die mehrfache Verwendung der lokalen Sprechweise «Lozärn» sowie die dem Luzerner Wappen nachempfundene Darstellung auf dem Produkt.
iusNet IP 25.02.2019

Täuschungsgefahr des Zeichens "Sibirica" i.S. einer Herkunftsangabe

Rechtsprechung
Markenrecht

(B-3660/2016 v. 30.1.2018)

Mit Bezug auf die geltend gemachten Warenklassen erweist sich das Zeichen „Sibirica" als irreführend, weil es durch die massgebenden Abnehmer als geografische Angabe verstanden wird für Waren, die in Wirklichkeit nicht aus der entsprechenden Region (Sibirien bzw. Russland) stammen.
iusNet IGR 30.09.2018

Täuschungsgefahr angesichts des Bestandteils „Swiss“ in der Marke „Swissclusiv“

Rechtsprechung
Markenrecht
Die Bezeichnung „Swissclusiv“ enthält einerseits das Element „Swiss“, welches als Herkunftsbezeichnung zu qualifizieren ist und anderseits das Element „clusiv“, welches im Sinne von „exklusiv“ als Qualitätsbezeichnung wirkt. Da die Warenklassen 10, 20 und 24 beansprucht und dabei „Swissclusiv“ nicht auf Waren schweizerischer Herkunft beschränkt wurde, ist das fragliche Zeichen irreführend.
iusNet IGR 20.08.2018