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Schutzbereich

Kein Eingriff in den Schutzbereich des europäischen Patents EP 1 934 414 B1 – und überhaupt keine Äquivalenz

Kommentierung
Patentrecht
Mit der Feststellung, dass es sich beim Längsträger der angegriffenen Ausführungsform um ein Tragwerk handeln kann, wurde eine für die Bestimmung des Schutzbereichs relevante Sachverhaltsfeststellung getroffen. Mit Blick auf das Urteil 4A_421/2022 v. 11. April 2022 könnte somit vorliegend eine Prüfung einer Nachahmung gemäss Art 66 Abs. 1 lit. a PatG von Amtes wegen auch ohne entsprechendes Parteivorbringen angezeigt gewesen sein. Gegen das Urteil wurde Beschwerde am Bundesgericht erhoben. 
Thomas Körner
iusNet IP 28.01.2024

Deutsche geografische Kollektivmarken schützen auch gegen den missbräuchlichen Einsatz von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen

Rechtsprechung
Markenrecht
Der BGH hat mit der Vorinstanz argumentiert, die beklagte Partei habe die geografische Kollektivmarke der Klägerin zum eigenen Vorteil missbraucht. Dieser Verstoss gegen die guten Sitten überwiege gegenüber dem Grundsatz, dass der Schutz geografischer Angaben und Ursprungsbezeichnungen durch den Schutz von geografischen Kollektivmarken nicht beeinträchtigt wird. Als Rechtsgrundlage diente dabei § 100 Abs. 1 Satz 1 MarkenG.
iusNet IP 14.12.2021

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ) - Erstmals spricht das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu

Kommentierung
Patentrecht
In Einklang mit dem Bundespatentgericht spricht auch das Bundesgericht einem ESZ einen Schutzbereich zu und führt dabei aus, dass der Schutz eines ESZ nicht auf die in der Zulassung genannten Salze beschränkt sei, sondern sich auch auf andere Salze (Derivate) erstrecke, sofern das Generikum dieselbe pharmakologische Wirkung hat. Die Auffassung des Bundespatentgerichts wurde somit sowohl betreffend die Schlussfolgerung (ESZ verletzt), wie auch in Bezug auf das massgebende Beurteilungskriterium (gleiche pharmakologische Wirkung) vom Bundesgericht bestätigt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 25.02.2020

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikates (ESZ)

Rechtsprechung
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dies bestätigte das Bundesgericht im Urteil BGer 4A_274 vom 26. November 2019. Enthält ein Generikum ein anderes Salz als das Originalpräparat, fällt dessen Benutzung dennoch in den Schutzbereich des ESZ, sofern das Generikum dieselbe pharmakologische Wirkung hat. Die Auffassung des Bundespatentgerichts wurde somit sowohl betreffend die Schlussfolgerung (ESZ verletzt), wie auch in Bezug auf das massgebende Beurteilungskriterium (gleiche pharmakologische Wirkung) vom Bundesgericht bestätigt.
iusNet IP 25.02.2020

Einem ergänzenden Schutzzertifikat kommt ein Schutzbereich zu, der sich zudem anhand des Erzeugnisbegriffs bestimmt

Kommentierung
Patentrecht
Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt.
Matthias Steinlin
iusNet IP 23.06.2019

Schutzbereich eines ergänzenden Schutzzertifikats

Rechtsprechung
Patentrecht

O2017_023 v. 3. Mai 2019

Wie einem Patent, kommt auch einem ergänzenden Schutzzertifikat ein Schutzbereich zu. Dieser bestimmt sich anhand des Erzeugnisbegriffs, der sich seinerseits am Heilmittelrecht orientiert. Der Schutzbereich des Zertifikats umfasst den Wirkstoff auch in einer anderen als der im Zertifikat genannten Salzform, sofern diese keine unerwartete zusätzliche oder andere Wirkung zeigt. 
iusNet IP 23.06.2019