iusNet Intellectual Property

Schulthess Logo

Rechtsmissbrauch

Rechtsmissbräuchliches Markenlöschungsverfahren (Markentroll)? Eng beschränkter Streitgegenstand im administrativen Löschungsverfahren

Kommentierung
Markenrecht
Das Bundesverwaltungsgericht hält im Urteil B-2627/2019 vom 23. März 2021 fest, dass jedermann ein administratives Löschungsverfahren einleiten kann. Die Motive sind irrelevant (kein Rechtsschutzinteresse notwendig). Das Rechtsmissbrauchsverbot (Art. 2 ZGB) kommt auch im administrativen Löschungsverfahren zur Anwendung, ist jedoch auf den sehr engen Streitgegenstand eines solchen Verfahrens beschränkt. Im Ergebnis kann ein sogenannter «Markentroll» somit eine nicht benutzte Marke löschen lassen.
Matthias Steinlin
iusNet IP 26.04.2021

Die Markenlöschung wegen Nichtgebrauchs setzt kein Rechtschutzinteresse des Antragstellers voraus, jedoch das Fehlen von Rechtsmissbrauch

Rechtsprechung
Markenrecht
Im Löschungsverfahren wegen Nichtgebrauchs erfolgt keine Prüfung des Rechtsschutzinteresses, jedoch besteht der Vorbehalt des Rechtsmissbrauchs und hat der Antragsteller den Nichtgebrauch mittels geeigneter Beweismittel glaubhaft zu machen. Dies kann z.B. aufgrund von Recherchen über die Nutzung der fraglichen Zeichen geschehen.
iusNet IP 26.04.2021