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Rechtmässigkeit bereits erfolgter Veröffentlichung

Fragen zur EU-Urheberrechtsrichtlinie, insbes. betr. den Begriff «Zitat» sowie betr. das Thema der bereits rechtmässig erfolgten öffentlichen Zugänglichmachung

Rechtsprechung
Urheberrecht
Als Zitat i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. d der EU-Richtlinie 2001/29 zur Informationsgesellschaft gilt auch ein lediglich durch Verlinkung auf eine selbständig abrufbare Datei zur Verfügung gestelltes Dokument. Eine bereits erfolgte rechtswirksame öffentliche Zugänglichmachung i.S.v. Art. 5 Abs. 3 Bst. d der Richtlinie setzt entweder die Zustimmung des Rechteinhabers, eine Zwangslizenz oder eine gesetzliche Erlaubnis für diese Veröffentlichung voraus.
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