Die Pro Litteris hatte zu Recht gegenüber einer im Immobilienbereich tätigen GmbH Vergütungen für Fotokopien und betriebs-interne EDV fakturiert und eingeklagt, weil die GmbH weder rechtzeitig eine Ausnahme geltend gemacht noch Rechnungen über rund CHF 95.00 beglichen hatte. Dabei beliefen sich die Kosten für den Prozess letztlich auf CHF 600.00.