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Positionszeichen

Das Karomuster einschliesslich seiner Position auf durch Bally beanspruchten Schuhwaren ist nicht schutzfähig

Rechtsprechung
Markenrecht
Inbes. hinsichtlich der Positionsstärke und dabei Kennzeichnungsgewohnheit erweist sich das fragliche Positionszeichen nicht als schutzfähig, weil eine Gesamtbetrachtung zeigt, dass Basiszeichen und Warenposition durch die massgebenden Verkehrskreise – selbst bei Annahme einer leicht erhöhten Aufmerksamkeit – lediglich als Gestaltungsvariante zur Zierde von Schuhwaren und nicht als Kennzeichen aufgefasst werden.
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