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Pflanzen und Tiere

Patentierbarkeit von Pflanzen und Tieren: neue Auslegung von Art. 53 lit. b EPÜ

Rechtsprechung
Patentrecht
Gemäss der Stellungnahme der Grosse Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts vom 14. Mai 2020 wirkt sich die Ausnahme von der Patentierbarkeit in Artikel 53(b) EPÜ negativ auf die Zulässigkeit von Erzeugnisansprüchen und Product-by-Process-Ansprüchen aus, die sich auf Pflanzen, Pflanzenmaterial oder Tiere beziehen, wenn Produkte ausschliesslich durch ein im Wesentlichen biologisches Verfahren gewonnen werden oder wenn die beanspruchten Verfahrensmerkmale ein im Wesentlichen biologisches Verfahren definieren.
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