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Parallelgebrauch

Die Widerspruchsmarke «CAT (fig.)» setzt sich gegen das Zeichen «Tigercat» durch

Rechtsprechung
Markenrecht

T-251/21

Gericht der Europäischen Union (EuG)

T-251/21 v. 13.7.2022

Zwischen den Marken besteht trotz erhöhter Aufmerksamkeit der massgebenden Verkehrskreise Verwechslungsgefahr angesichts Produkteidentität, relevanter Zeichenähnlichkeit und erhöhter Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke. Die Übernahme von «cat» durch das jüngere Zeichen wird nicht besonders betont, vermutlich u.a. weil in der jüngeren Marke das «Tiger» als üblicherweise besonders wesentlicher Zeichenanfang vorangestellt wurde.
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