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PANDAKi

WWF Panda - Eine bekannte und damit starke Marke?

Kommentierung
Markenrecht
Im Rahmen einer Nichtigkeitsklage des WWF hat das Obergericht des Kantons Zug die Schweizer Marke "PANDAKi" als nichtig erklärt. Der Beklagten wurde zudem ein Verbot hinsichtlich der Verwendung des Wortzeichens PANDAKi sowie der Abbildung eines Pandabären als auch des Domainnamens www.pandaki.ch auferlegt. Die Beurteilung der Verwechslungsgefahr erfolgte gestützt auf Art. 3 MSchG. Eine Überprüfung der Ansprüche des WWF nach Art. 15 MschG (berühmte Marke) wurde nicht vorgenommen. Der Bildmarke WWF Panda wurde eine «zumindest durchschnittlicher Kennzeichnungskraft» zuerkannt.
Ursula In-Albon
iusNet IGR 16.12.2018