Die Zurverfügungstellung von Amazon-Online-Plattformen für den Verkauf von Louboutin-Markenprodukten durch Dritte, die ihrerseits Louboutin-Markenrechte verletzen, kann unter gewissen Voraussetzungen als Markenrechtsverletzung durch Amazon gelten.
Nach jahrelangen Vorarbeiten hat die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker im September 2016 den Entwurf einer europäischen Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt sowie eine Verordnung zur Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten in Bezug auf ergänzende Online-Dienste vorgelegt. Diese Initiativen sind aber nur Teil eines ganzen Pakets von Vorstössen, mit dem die Kommission den digitalen Binnenmarkt voranbringen will.