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Nichtwiedererkennbarkeit des Samples

Der Sampling-Entscheid des Europäischen Gerichtshofs: Wie gewonnen, so zerronnen

Fachbeitrag

Urteil des EuGH (Grosse Kammer) vom 29. Juli 2019, Rechtssache C-476/17, Pelham GmbH u.a. gegen Ralf Hütter und Florian Schneider-Esleben

Der Europäische Gerichtshof hat ­entschieden, dass für die Verwendung von auch nur sehr kurzen Samples grundsätzlich die Zustimmung des Produzenten vorliegen muss. Ausnahmen existieren in zwei Fällen: (i.) Das Sample wird verändert und so in die neue Aufnahme eingebaut, dass es beim Hören nicht mehr erkennbar ist, oder (ii.) der Produzent bzw. Schöpfer der neuen Aufnahme tritt mit Verwendung des Samples als Zitat in eine «geistige Auseinandersetzung» mit dem ursprünglichen Musikstück.
sic! 12/2019